Garantiefall - Ja oder Nein?

  • Guten Abend,


    ich habe aktuell folgende Thematik:


    - Fahrzeug hatte noch Garantie bis zum 10. Januar 2023

    - Ende Dezember 2022 steht das Fahrzeug aufgrund von ruckeln bei BMW und es werden die Lambda Sonden getauscht.

    - Anfang-Mitte Januar 2023: Problem besteht immer noch und wieder bei BMW. Nach Analyse der Fasta Daten, kommt aus München die Mitteilung: Steuergeräte aktualisieren und Adaption neu anlernen.

    - Ende Januar 2023: Problem besteht immer noch und wieder bei BMW: Aus München kommt diesmal die Mitteilung: Getriebeölstand prüfen und neues auffüllen.

    - Mitte Februar 2023: Problem besteht immer noch und wieder bei BMW. Fehlerspeicher wird ausgelesen und auf Rückmeldung aus München gewartet.

    - Ende Februar 2023: Fahrzeug bei BMW und München teilt mit: Getriebeölwanne abnehmen und nach Abrieb/Spänen suchen --> Fazit: Abrieb/Späne vorhanden. München teil Getriebewechsel mit.

    - Gestern: BMW stellt Garantieanfrage an MENEKS. Diese lehnt erstmal ab, weil die Garantie am 10. Januar 2023 abgelaufen sei. BMW schildert die Thematik, dass es noch der offene Fall aus Dezember sei. MENEKS stimmt zu und gibt es zur weiteren Freigabe an den BMW Händler, wo ich das Auto gekauft habe. Dieser BMW Händler (nicht der BMW, wo mein Fahrzeug aktuell steht) lehnt jedoch ab.


    Wie schätz Ihr die Thematik ein? Muss die Garantie hier greifen, da detailliert dokumentiert wurde, dass dieser Fall bereits seit Dezember 2022 offen ist oder habe ich hier tatsächlich die "A-Karte"? Vielen Dank schonmal für Eure Feedbacks!

    BMW G30 M550i

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  • - Gestern: BMW stellt Garantieanfrage an MENEKS. Diese lehnt erstmal ab, weil die Garantie am 10. Januar 2023 abgelaufen sei. BMW schildert die Thematik, dass es noch der offene Fall aus Dezember sei. MENEKS stimmt zu und gibt es zur weiteren Freigabe an den BMW Händler, wo ich das Auto gekauft habe. Dieser BMW Händler (nicht der BMW, wo mein Fahrzeug aktuell steht) lehnt jedoch ab.

    MENKES stimmt in Abstimmung mit BMW zu - d.h. Garantiefall, den der BMW-Händler mit BMW (und die dann mit MENKES) abrechnet.

    Bevor Du Dich mit dem BMW-Händler quälst, würde ich gleich bei BMW München nach dem Procedere fragen. Der jetzige BMW-Händler (wo Dein Fahrzeug jetzt steht) hätte mich gesehen.


    Viele Grüße

    Gerhard

    BMW G31 530d xDrive (ID 6) mit M-Paket

    BMW K1600 GTL, Vollausstattung

  • MENKES stimmt in Abstimmung mit BMW zu - d.h. Garantiefall, den der BMW-Händler mit BMW (und die dann mit MENKES) abrechnet.

    Bevor Du Dich mit dem BMW-Händler quälst, würde ich gleich bei BMW München nach dem Procedere fragen. Der jetzige BMW-Händler (wo Dein Fahrzeug jetzt steht) hätte mich gesehen.


    Viele Grüße

    Gerhard

    Gibt es eine bestimmte eMail Adresse oder eine Telefonnummer von BWM München, wo ich mich nach dem Prozedere erkundigen kann?

    Was meinst du hiermit: "Der jetzige BMW-Händler (wo Dein Fahrzeug jetzt steht) hätte mich gesehen."?

  • Dankeschön. Ne der BMW Händler, der mir das Fahrzeug vor 2 Jahren und 2 Monaten verkauft hat, lehnt ab. Weshalb muss eigentlich grundsätzlich der BMW Verkaufshändler immer einem Garantiefall zustimmen? Eine Garantie sollte doch bei jeder BMW Werkstatt durchsetzbar sein oder nicht? Bei der Gewährleistung würde ich das verstehen, aber bei Garantie?!

  • Eine Garantie sollte doch bei jeder BMW Werkstatt durchsetzbar sein oder nicht? Bei der Gewährleistung würde ich das verstehen, aber bei Garantie?!

    Danke ich auch - deswegen "Kundenservice".


    Viele Grüße

    Gerhard

    BMW G31 530d xDrive (ID 6) mit M-Paket

    BMW K1600 GTL, Vollausstattung

  • Mit welcher Begründung hat der Händler abgelehnt?

    War es eine Verwechslung von Gewährleistung und Garantie?

    Gruss


    australia



    ____________________________

    G32 640ix Bluestone


    Wer die Suche erfolgreich ignoriert, muss sich nicht wundern, wenn die Antworten nicht mundgerecht serviert werden.


    Autoscooter sind die einzig zu akzeptierenden E Autos :thumbsup:

  • Ich dachte das Autohändler in Deutschland eine 1 jährige Gewährleistung geben müssen bei Occasion Kauf. Das müsste doch Inkludiert sein.


    Hier noch eine Email Adresse direkt zum Custome Service


    BMW Group Customer Service Team
    BMW Group

    Postanschrift:
    80788 München

    ifm-support@bmwgroup.com

    Bmw 540d 2021 LCI xdrive Touring Tansanitblau 2

    - Adaptive Drive

    - Standheizung

    - Merino Tartufo Leder

    - Led Laser

  • Mit welcher Begründung hat der Händler abgelehnt?

    War es eine Verwechslung von Gewährleistung und Garantie?

    Den genauen Wortlaut habe ich noch nicht zu lesen bekommen, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit wird auf die abgelaufene Garantie verwiesen. Ich werde Montag berichten, sobald ich mehr weiß.

  • Ich teile meinen Unmut mal hier mit Euch. Soeben mit dem BMW Autohaus Wahl Mittelhessen GmbH & Co.KG (hier habe ich das Fahrzeug vor 2 Jahren und 2 Monaten gekauft) den Kontakt aufgenommen und nach dem Grund der Ablehnung erkundigt. BMW Autohaus Wahl Mittelhessen GmbH & Co.KG möchte mein Fahrzeug selber diagnostizieren und lehnt eine Reparaturfreigabe in einer Fremden Werkstatt (BMW Autohaus in meinem Wohnsitz - ca. 250km entfernt von BMW Autohaus Wahl Mittelhessen GmbH & Co.KG) in dieser Größen Ordnung ab. Man könne zudem nicht nachvollziehen, dass es immer noch der gleiche Fehler, wie im Dezember sei, da die Fälle geschlossen und immer wieder neu aufgemacht wurden. Aktuell hat das Fahrzeug ja keine Garantie mehr.


    Auf meine mehrmalige Frage "Bitte teilen Sie mir mit, aus welcher Klausel sich ergibt, dass Sie eine Reparaturfreigabe in einer anderen BMW Vertragswerkstatt ablehnen dürfen." konnte der Serviceleiter mir keine Antwort geben und hat das Telefonat abrupt beendet. Das nenne ich mal Kundenservice. NICHT!


    Vorschriftsgemäß wurde innerhalb des Garantiezeitraums ein TSARA Fall erstellt und Schritt für Schritt wurde versucht, das Problem zu beheben. Aus München kommt die Vorgabe, das Getriebe zu tauschen und BMW Autohaus Wahl Mittelhessen GmbH & Co.KG möchten hier aber willkürlich weitere Maßnahmen vornehmen, welche gegen die offiziellen Richtlinien / Vorgaben sind.


    Meine Fragen:

    1. Darf der Händler, welcher das Auto verkauft hat und Garantiegeber ist, eine Reparatur in einer anderen BMW Werkstatt ablehnen?

    2. Darf der Händler, weitere Diagnosen und "Basteleien" durchführen, obwohl aus München die Vorgabe ist, das Getriebe zu tauschen?


    Habe das ganze soeben auch in München gemeldet und bin auf eine Rückmeldung gespannt.