Alles anzeigenspurplatten und federn ist immer ne einzelabnahme....
Jedes für sich wäre ne änderungsabnahme...
Prinzipiell,jede kombiabnahme ist ne enzelabnahme....
Und z.b auch ABEs sind bei kombi ungültig....
Also z.b federn und lippe mit ABE....,sobald die federn verbaut sind ,ist die ABE der lippe ungültig....,da verringerte bodenfreiheit...
Mfg
Arni
Da muss ich dir leider widersprechen
Eine Kombiabnahme ist NICHT zwangsläufig eine Einzelabnahme.
Es kommt hier ganz darauf an was in den jeweiligen Gutachten/ABE's steht.
Bei den Eibach federn z.B. sind Zubehörfelgen nicht explizit ausgeschlossen.
Im Gutachten der Federn heißt es wörtlich:
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von
Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
- Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende
Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
- die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen
Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder
geänderter Federwegbegrenzer)
Jetzt kommt das "aber".
Das darf und soll jeder Prüfer auch so machen wie er es vertreten kann.
Wenn ich z.B. eine Kombieintragung machen soll, bei der ich mir nicht sicher bin, oder wo es kritisch wird, verweise ich auch an den Kollegen der die 21er macht.
Die darf bei uns (Dekra) nämlich nicht jeder machen.
So genung Roman geschrieben.
Gruß Creebon