Beiträge von Creebon

    Da muss ich dir leider widersprechen :D

    Eine Kombiabnahme ist NICHT zwangsläufig eine Einzelabnahme.

    Es kommt hier ganz darauf an was in den jeweiligen Gutachten/ABE's steht.

    Bei den Eibach federn z.B. sind Zubehörfelgen nicht explizit ausgeschlossen.


    Im Gutachten der Federn heißt es wörtlich:

    Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von

    Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:

    - Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende

    Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.

    - die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen

    Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder

    geänderter Federwegbegrenzer)


    Jetzt kommt das "aber".

    Das darf und soll jeder Prüfer auch so machen wie er es vertreten kann.

    Wenn ich z.B. eine Kombieintragung machen soll, bei der ich mir nicht sicher bin, oder wo es kritisch wird, verweise ich auch an den Kollegen der die 21er macht.

    Die darf bei uns (Dekra) nämlich nicht jeder machen.


    So genung Roman geschrieben.

    Gruß Creebon

    Also ich habe von McChip verschiedene Meinungen gehört, daher habe ich mich bei meinem 30d für eine Optimierung von Wetterauer entschieden.

    Ich bin auch generell ein Freund davon wenn direkt auf dem Steuergerät programmiert wird und nicht einfach "nur" geflasht.

    Bisher ~1000km bin ich damit sehr zufrieden. Fahre deren Stage 2


    Gruß

    Creebon


    Habe es beim Vorgänger versucht - BMW F11 535d - Original M5 Winterräder - eingetragene Achslast hinten war etwas zu hoch (ich meine 10 oder 20 Kg) - TÜV (NRW) und Dekra wollten Achslast nicht ändern -

    scheint wirklich nicht einheitlich gelöst zu sein

    Naja wie gesagt, ich kann es nicht nachvollziehen.

    Aber das soll auch jeder Prüfer für sich entscheiden.

    Gibt auch immer Ermessensspielraum bei Eintragungen und sowas. Der eine trägts ein der andere nicht 8o

    Ablastung beim PKW nein?

    Sehr interessante Aussage :D

    Dann dürften ja auch Wohnmobile nicht von z.B. 3,8t auf 3,490t abgelastet werden, damit man sie mit normalem PKW Führerschein fahren darf 8o

    Du musst dir vorab dein COC genauestens anschauen, da ist die Achslast vermerkt und auch der Zusatz bei Anhängerbetrieb.


    Wenn du keine AHK hast, musst du nur den Wert bei Achse 2 durch 2 dividieren, und dann gegenprüfen ob Felge und Reifen die Mindesttraglast erreichen.


    Fahrwerk und Spurplatten haben damit erstmal nichts zutun. Bei Fahrwerk + Spurplatten muss aber sowieso immer eine Einzelabnahme erfolgen, ob mit oder ohne Originalfelgen spielt hierbei keine Rolle.

    Nochmal ich :D

    Habe mir grade mal die Mühe gemacht ein H&R Gutachten für Distanzringe durchzuschauen.

    Bei deren Spurplatten ist die Eintragung von Fahrwerk und anderen Rad-Reifen Kombinationen per 19(3) (normale Eintragung) möglich.


    Hier mal ein Auszug:

    "Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßi-

    gen oder anderen Rad-/Reifenkombinationen bis zu den o.a. (Grenz-) Rad-/Reifen-

    kombinationen in Verbindung mit den beschriebenen Distanzringen, wenn folgen-

    de Bedingungen eingehalten sind:

    Es liegen gesonderte geeignete Gutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor

    und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten. Zusätzlich sind die o.a. Auf-

    lagen zu beachten und ggf. anzuwenden.

    Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist deren Eignung (Frei-

    gängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.

    Verwendung der Distanzringe an der Vorder- und Hinterachse, oder nur an der

    Hinterachse. Weiterhin ist es möglich Distanzringe mit unterschiedlicher Breite

    an Vorder- und Hinterachse zu kombinieren. Zum Beispiel: Achse 1 Distanzringe

    mit 11mm Breite / Achse 2 Distanzringe mit 15mm Breite. An Achse 2 immer nur

    breitere Distanzringe als an Achse 1.

    Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von

    geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit Teilegutachten oder ABE).

    Bei Fahrwerkstieferlegungen mit nicht serienmäßigen Endanschlägen ist

    die Eignung der Umrüstung gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen."

    An der Stelle mal mein Kommentar als Prüfer ;)

    Die Felge kannst du eintragen lassen, auch mit Spurplatten.

    Dann ist aber bei verbauter AHK, bzw je nachdem wie es im Schein steht nicht darum herum kommen deine Achslast ändern zu müssen.


    Heißt: Änderung der Fahrzeugpapiere ohne technische Änderung nach §13 FZV.

    Folgen: Deine Achslast wird verringert auf den Wert der Felgen inkl. AHK. Heißt für dich du hast bei Anhängerbetrieb nicht mehr so viel reine Zuladung im Fahrzeug.

    Vorteil: Lässt sich auch ohne Techn. Änderung wieder auf die Werte im COC ändern.


    Hoffe ich konnte helfen:)

    Haha danke:)


    Puhh das ist echt ein zweischneidiges Schwert....eigentlich geht das so nicht. Sprich ablasten ggf.

    Auf der anderen seite:

    Wer läd das auto voll aus plus anhänger? Also ist die Ablastung für eigentlich keinen ein Problem

    An der Stelle muss ich mich als Prüfer ja mal einschalten 8o

    Tut euch selber einen gefallen und kauft nichts ohne ABE, Teilegutachten oder ähnliches.

    Damit werdet ihr a: nicht glücklich und b: kann sonst was passieren.

    Wenn ihr euch nicht sicher seid: Fahrt zur nächsten Prüfstelle und fragt bei einem von uns nach. Am besten schon mit Gutachten und Fahrzeugschein bewaffnet.

    Und für einzelabnahmen sowieso noch mal eher der Hinweis das vorher abzuklären. :thumbup: