Bin gestern wegen leuchtender MKL zum Händler gefahren bei dem wir das Auto vor einem Jahr neu gekauft haben.
Jetzt ruft mich der Händler an und sagt die Betätigung der AGR ist defekt und er darf das Fahrzeug nicht wieder rausgeben bis das Ersatzteil verbaut ist. Hat er da wirklich eine rechtliche Grundlage dafür? Kann ich nicht auf Herausgabe meines Eigentums verlangen? Ich könnte ja behaupten ich hole das Fahrzeug mit einem Hänger.
Wenn ich da mehr als zwei Wolchen drauf warten muss gehe ich auf die Barrikaden oder verlange ein vergleichbares Ersatzfahrzeug. Im Moment fahre ich X1 18i. Ist weniger schlimm als befürchtet aber wer für einen 530d bezahlt will auch einen fahren.
Wenn der AGR kühler defekt ist und Brandgefahr herrscht, was willst du mit so einem Wagen ? Den kannst du sowieso nicht fahren. Willst du dann mit Hänger hin und her fahren wenn das Teil da ist ? Ich verstehe was du meinst, Sinn macht das nicht.
Die werden jetzt ein Ticket bei bmw eröffnen dann sollte es eigentlich schnell gehen. Mir wurde erklärt sobald ein Ticket eröffnet ist, hat der Wagen Priorität und dann geht es recht schnell.
Von meinem Bekannten wurde das Auto auch nicht rausgegeben, ersatzwagen hat er den 1er bekommen, bei bmw steht dein 540d. Er wartet seit 6 Wochen auf das Teil.