Ist das ein Fall für die Gewährleistung, da ich ihn erst vor kurzem gekauft habe? Oder direkt Kulanzantrag stellen?
Was heißt "vor kurzem"?
Ich bin kein Jurist und ich habe keine Erfahrung mit ähnlichen Fällen. Aber ich bin mit einer defekten Scheibe durch die HU gefallen mit vier Wochen Frist zur Widervorführung. Hätte ich den Wagen in diesem Zustand frisch gekauft, hätte ich den Weg über Gewährleistung gewählt. Die Scheibe selber ist als Verschleißteil und somit ist der Ausgang ungewiss.