der gesetzgeber sagt ganz klar ,alles über 750€ ist ein unfallschaden....
Wenn stoßstange,seitenteil und haube lackiert wurden,geh ich mal von nem knutscher aus...
Letztendlich hast du nen verschwiegenen unfallwagen gekauft...
Daher recht auf wandlung oder der kommt mit dem preis entgegen...
Beim widerverkauf musst du es angeben...,sonst kann sowas böse enden...
Mfg
Arni