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Wer zahlt, wenn Katze was kaputt macht?
Grundsätzlich zahlt derjenige, der haftet. Im Falle eines Schadens durch eine Katze ist das der sogenannte Katzenhalter. Er haftet gemäß § 833 S. 1 BGB für Schäden, die seine Katze verursacht. Da es sich bei der Katze um ein „Luxustier“ (in Abgrenzung zum „Nutztier“ in § 833 S. 2 BGB) handelt, haftet der Katzenhalter sogar verschuldensunabhängig. Das heißt, es kommt für die Frage der Haftung nicht darauf an, ob dem Halter eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung (z.B. Katze nicht beaufsichtigt; Krallen nicht geschnitten) vorzuwerfen ist (sogenannte Gefährdungshaftung). Bei mehreren Katzenhaltern ist jeder Halter für den Schaden verantwortlich (Haftung als Gesamtschuldner, vgl. § 830 Abs. 1 S. 2 BGB).