Beiträge von funal.deu

    Ich denke, für mich ist die Lösung jetzt klar, ich werde die Nebelscheinwerfer wieder einbauen. Danke an alle, die sich die Zeit genommen haben und geholfen haben :)

    Meines Wissens nach ist dein Auto mit Neblern ausgeliefert, also müssen die auch vorhanden sein. Zählt zur Lichteinrichtung.


    Beim M ist das wieder was anderes, falls du dir die Frage stellst. Aber so darfst du normalerweise gar nicht fahren.

    Zitat
    Vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte gedacht, dass es bei meinem Fahrzeug genauso ist wie bei der M-Version, wo Nebelscheinwerfer nicht vorgeschrieben sind. Aber wie ich jetzt weiß, ist das in meinem Fall leider anders. Ich werde die Nebelscheinwerfer wieder einbauen. Danke für die hilfreiche Info

    Hallo zusammen,

    ich fahre ein Fahrzeug, bei dem ein M-Umbau durchgeführt wurde. Dabei ist folgendes zu beachten:

    Vorne: Originaler M-Stoßfänger, allerdings ohne Nebelscheinwerfer.

    Hinten: Stoßfänger sind nicht original, aber 1:1 in OEM-Qualität, also passgenau und ohne optische Abweichungen.


    Meine Frage:

    Muss ich diese Änderungen beim TÜV melden bzw. eintragen lassen?

    Und könnte es beim nächsten TÜV-Termin zu Problemen kommen – speziell wegen den fehlenden Nebelscheinwerfern vorne?

    Falls jemand bereits ähnliche Erfahrungen mit M-Umbauten (besonders ohne Nebelscheinwerfer vorne) gemacht hat, würde ich mich sehr über Rückmeldungen freuen.

    Danke im Voraus und viele Grüße!