Beiträge von Geralt_86

    Was war es denn am Ende gewesen? Warst du in der Werkstatt? Musste was getauscht werden? Defekte?

    Meiner hatte hatte das gestern Nacht nämlich auch, allerdings fahr ich den 540i. Bei mir wirds erst Montag von der Werkstatt gecheckt.

    Alles gut. Hab die Bilder von den Schäden gesehen. Komplett lächerlich. Also wirklich nix dolles!


    Fahre aber eh mit dem Wagen hier vor Ort zu Dekra zum Kompletten Check-Up. Sicher ist sicher

    So hatte nun ein Telefonat. Es gab wärend des Leasing einen kleinen Frontschaden der ausgebessert wurde. Bilder bekomme ich.


    Die restlichen Dinge wurden im Zuge der Aufbereitung gemacht. Leider ist die Formatierung in den Texten halt einfach schlecht, sodass für mich nicht klar war, was nun der Unfall war und was einfach bei der Aufbereitung gemacht wurde.

    Ja weiß ich doch auch nicht ;(

    Ich wollte bei dem Betrag einfach auf Nummer sicher gehen.


    Und ja, der hat Premium Selection. Aber ich musste die ja auch auf die Alukorosion aufmerksam machen. Also so gut kann der ja nicht geprüft worden sein eigentlich.

    Klar. Wenn in Hamburg irgendeine Dekra oder TÜV Station in der nähe des Händlers das Personal gehabt hätte, hätte ich das vorher auch gemacht. Leider kein Personal.

    Ich fand es natürlich auch befremdlich, dass er mir das mit dem Unfall nicht beim Gespräch mitgeteilt hat. Hab ich ihm auch gesagt. Es scheint ja nix dolles gewesen zu sein. Als mir mal einer hinten leicht aufgefahren ist, war es auch mega teuer, weil Stoßfänger und Chromleiste getauscht werden mussten.


    Grundsätzlich stört mich das also nicht, dass er einen Unfall hatte. Aber ich war wegen den Passagen unsicher.


    Ich würde mit dem Wagen eh zur Dekra hier fahren und den komplett durchprüfen lassen und wenn die was finden dann Ansprüche geltend machen.

    Hab nu die Unterlagen bekommen. Mir wurde gesagt, dass der Wagen einen kleinen Unfall hatte. Was haltet ihr von den beiden Passagen aus dem Vertrag?


    Ich hab den Vertrag jetzt noch nicht unterschrieben. Weil ich wegen der beiden Passagen unsicher bin:


    Erste Passage:

    Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass das kaufgegenständliche Fahrzeug nachfolgend aufgeführte Abweichungen von den objektiven Anforderungen nach § 434 Abs. 3 BGB aufweist:


    2980,94 €. Behobener Frontschaden. Im Zuge der optischen Aufbereitung wurden folgende Arbeiten durchgeführt: Dachspoiler lackiert, Felgeninstandsetzung glanzgedreht vorne beide, hinten rechts -Sommerreifen ersetzt -Stoßfänger hinten lackiert -Stoßfänger vorne unterhalb lackiert.


    Zweite Passage:
    Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass das kaufgegenständliche Fahrzeug unter Verkürzung der Verjährungsfrist für die in § 437 BGB aufgeführten Mängelansprüche auf 1 Jahr verkauft wird. Eventuelle Zusagen aus einem gültigen BMW-Qualitätsbrief bleiben hiervon unberührt