Das ist rechtlich immer so eine Sache, er hat das Recht auf Mängelbeseitigung, das bedeutet aber nicht, dass zwangsläufig der Händler zum Tausch von Teilen verpflichtet ist, wenn eine Nachbesserung bzw. Neulackierung ausreichend ist um den Wagen in "Neuzustand" zu versetzen, mit so minimalen Schäden gilt er ja nicht als Unfallwagen.
Neuwagen kommen immer wieder mit Kratzern etc beim Händler an, die beim Transport entstanden sind, große Spediteure die auf Fahrzeuge spezialisiert sind haben in ihren Lagern mittlerweile Spenglereien und Lackiererreien, damit Schäden schon vor dem finalen Transport zum Händler behoben werden. Wie du gesagt hast, oft werden Schäden beseitigt, bevor der Kunde das Auto zum ersten mal sieht, das war hier leider anders.
Was die fehlende Kamera betrifft bin ich etwas ratlos. Wurde die bestellt und nicht geliefert oder wurde die nicht bestellt und die haben im Werk den falschen Grill draufgeklatscht? Nachdem er aber sogar die Laserlichter hat, gehe ich davon aus, dass die Kamera bestellt wurde und nicht eingebaut ist, oder? thphilipp