Da der Händler die Rückabwicklung anbietet und keinerlei Kosten abverlangt, kannst dich auch auf den Boden schmeißen und trampeln, aber es wird dir trotzdem nichts bringen.
Er bietet dir den Königsweg an, den er auch für sich vertreten kann und mehr wird da nicht kommen.
Wie siehts denn andersrum aus? Er würde die Beseitigung anbieten, weil du stur bist und dann gibts den nächsten Terz, weil es zu lange dauert, dass nächste auftritt, nicht beide Seite mit der Beseitungug einverstanden sind und und und.
Also was solls ?
Der Händler hat weder Bock auf nachträglichen Rabatt und hat auch wenig Lust auf unkalkulierbare Kosten im Nachgang und bietet dir einen der Lösungen an, die dir rechtlich zustehen.
Und wenn du jetzt mit Anwalt hin und her beginnst, geht das noch ewig hin und her, du verlierst die Lust am Fahrzeug und dir gehen vermutlich einige gute Angebote durch die Lappen.