So , Das Thema hat sich glaub generell erledigt...
Es Gibt ein Offizielles Schreiben vom TÜV , nennt sich "Finales Grundsatzpapier Radaufbereitung"
zitate daraus :
Eine max. Einwirktemperatur/ -zeit von 90°C/ 40 min. darf bei Lackierarbeiten nicht überschritten werden. Pulverbeschichtungen mit höheren Temperaturen und Einwirkzeiten sind nicht zulässig. Auf Grund des Wärmeeintrages und/ oder der Benetzung mit Lacken, wird empfohlen, vorhandene Venti-le nach den Lackierarbeiten zu ersetzen.
Bei einer Entlackung des Rades ist darauf zu achten, dass nachweislich keine Ver-
änderungen in der Materialstruktur als auch seiner mechanischen Eigenschaften erzielt werden.
Pulverbeschichtungen , in dem Temperaturbereich sind nicht möglich...
Und den nachweis kann niemand erbringen....
Und auf diese zwei Sätze beruft sich jeder Polizist und Tüv-Prüfer.....
MFG
Arni