Beiträge von Vertreterhobel

    Nein, das ist mir dann wirklich zu fett. Wäre eine nette "Abrundung" des Gesamtpakets gewesen, aber irgendwie hat der Spaß auch seine Grenzen. :m0016: Zumal "meine Dicke" auch extrem selten im Stau steht und auf der BAB i.d.R. nie lange hinter anderen Autos herfährt. :m0041: Das Geld investiere ich dann lieber in leckeren Diesel und lasse sie schlürfen. :m0013:

    ist ja nicht nur für den Stau, und du mußt auch nicht jemandem hinterherfahren. Ich kann damit stundenlang auf der Autobahn fahren (lassen). Geht natürlich nur, wenn man die Ruhe hat, nicht ständig an der Vmax zu kratzen und es einfach laufen zu lassen.
    Aber sowas sollte man schon beim Kauf berücksichtigen, oft ist der Unterschied nicht allzu gravierend. AHK ist ja auch so was. Nachrüsten lohnt sich kaum.

    Könnte auch unter Leuchtmittel fallen. Und obwohl man immer davon ausgeht, daß die "ein Leben lang" halten, sind das Leuchtmittel, die nicht drunter fallen.

    Hat mir mein Verkäufer so erklärt. Ihre "Hausgarantie" würde das abdecken, nicht die PS.

    Aber probieren würd ich es.

    Ich würde eher sagen, die Gewährleistung deckt im ersten Jahr mehr ab als manche Garantie....

    Softwareprobleme fallen nicht unter die Garantie, musste ich mir auch anhören, da war mein Auto erst 1 Tag in meinem Besitz.

    Möglich, daß es nicht von allen GW-Garantien abgedeckt ist, aber die Gewährleistung sagt seit 2022 was anderes.


    Software-Gewährleistung: Welche Rechte habe ich bei fehlenden Updates? | Verbraucherzentrale.de
    Auch bei Waren mit digitalen Bestandteilen haben Sie Gewährleistungsrechte. Was Sie bei fehlerhafter oder nicht aktualisierter Software tun können.
    www.verbraucherzentrale.de

    Produkte mit digitalen Elementen: Recht auf Updates und funktionierende Software

    Im Rahmen der Software-Gewährleistung sind Händler:innen verpflichtet, Aktualisierungen (Updates) für digitale Produkte und Waren mit digitalen Elementen bereitzustellen, die für die volle Nutzbarkeit und Sicherheit erforderlich sind. Ansonsten gelten diese als mangelhaft und Sie können dann Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen.

    Zusätzlich müssen Anbietende Sie über die Bereitstellung der Updates informieren. Installieren müssen Sie diese Aktualisierungen dann selbst - und sollten dies auch tun, damit Ihnen die hier beschriebenen Rechte zustehen.

    Die Händler:innen können die Hersteller:innen des Produktes in die Bereitstellung von Updates und die Information darüber einbinden. Ihre Ansprechpartner:innen für Reklamationen sind jedoch immer diejenigen, bei denen Sie das Produkt gekauft oder erhalten haben.