kurze Info zur rechtlichen Lage, eine Katze ist vor dem Gesetz ein Sachgegenstand der nicht kontrolliert werden kann. D.h. auch wenn du den "Halter" bzw. Dosenöffner genau ermitteln könntest haftet dieser nicht für seine Katze. Das wäre nur auf freiwilliger Basis. Selbst wenn die Katze "mutwillig" handeln würde wäre das kein Grund zu einer Verpflichtung die Katze z.B. nur drinnen zu halten.
Unabhängig davon glaube ich aber auch an ein anderes Tier. Eine Katze kann nur über die Beugung der Pfote die "Krallen ausfahren". Auf dem Lack laufen die Katzen daher nur auf den Ballen, auch beim Sprung. Das müsste schon eine größere Fehlstellung sein und auch dann rutscht die Katze vermutlich nicht mit Krallen über den Lack.