Bei einem Wechsel der Versicherung kann so etwas trotzdem zu einer "Rückstufung" beim neuen Versicherer führen, da zwar die SF Klasse beim aktuellen Versicherer nicht angepasst wird, aber beim GDV. Dort wird dann quasi die "Rückstufung" hinterlegt. Beim Wechsel sollte man dann beim neuen Versicherer abklären, ob dieser eine Sondereinstufungen übernimmt und Rücksicht auf den Rabattschutz nimmt.
Es gibt einige Versicherer die auch Sondereinstufungen und den Rabattschutt berücksichtigen, aber leider auch andere die es nicht tun und stumpf nach GDV Meldung die SF-Klasse hinterlegen.