Beiträge von SebTaylor

    @Gast es gibt Leute die sich nicht die Mühe machen wollen und nicht kritisch auf die Aussage des TÜVs schauen wollen. Wieso auch? Die Aussage ist ja in seinem Interesse.
    ob diese Erklärung und Rechtfertigung auch noch stand hält vor Polizei oder einem Richter, nach einem Unfall zb, wird man dann sehen. Warum mit Problemen arbeiten die noch nicht greifbar sind.
    und wenn man dann nicht auf X Personen in einem Forum hören möchte, wenigstens mal alles zu lesen und zu verstehen, dann ist das eben so.


    Mein Angebot steht weiterhin, wenn du mir die Telefonnummer des Prüfers gibts und seine Aussage schriftlich, rufe ich ihn sehr gerne an. Oder sag mir welcher TÜV es ist. Dann schreib ich denen ne Email.
    alles kein Thema.

    So einen ähnlichen habe ich auch im Keller und den nutz mal schnell und sicher. Find die klasse und auch nichz teuer.
    aber es gibt verschiedene Höhen. Also 1. zum unters Auto kommen und 2. die Aufbockhöhe. Habe einen Flachen der auch SUV ausreichend heben kann

    Also die KBA ist ja nicht für BMW... also hast du nur einen Vergleich. Aber ich denke recht aussagekräftig.
    ich persönlich würde es versuchen, aber bitte nochmals ganz klar, ich habe das noch nicht vorher gemacht und weiß nicht ob all das was du mitbringst auch ausreicht.
    Aus meiner rein logischen Sichtweise und der Dokumente mit anderen Referenzdokumenten, sehe ich kein Problem.
    bin aber ja nur ich. Sorry ?

    und noch etwas was man sehen kann, bei 13mm muss man mit MB zum Tüv aber wenn man rundherum nur die 245 fährt, dann nicht.
    also ist meine Aussage, mit 13 mm ab zum TÜV auch falsch denn das ist nur Pflicht bei originaler Mischbereifung

    Aber auch nur hinten. Also wenn man hinten 245er hat, sind die 13 frei. Aber vorne sind 13mm nicht frei. Das ist etwas gemixed hier aber es ist eben nicht alles schwarz oder weiß nur weil es eine ABE gibt

    Also ich weiß nicht ob ich mir noch mehr die Zeit nehmen soll, aber meiner nicht Experten Meinung nach, ist das nicht korrekt.
    ich kann es ja auch schriftlich beweisen anhand deines angegebenen Gutachten.
    ja es stimmt H&R hat beim Bundeskraftfahrtamt für den G30 und G31 die Distanzscheiben begutachten lassen und eine allgemeine Erlaubnis eingeholt. Das ist korrekt.
    das Gutachten sagt aber auch aus, dass die Distanzscheiben für alle im Gutachten aufgeführten KFZ zugelassen ist, aber immer unter Berücksichtigung der mit der Kombination verbundenen Auflagen. Das kann man relativ weit oben erlesen.
    danach sucht man sein KFZ. Der G3L und der G3K sind ja leicht zu finden.
    unter diesem stehen dann die verschiedenen Distanzscheiben reiten. Es ist ja ein Gutachten für alle Distanzscheibengrößen zusammen. Also für die schmalsten und breitesten. Hier sind Scheiben mit 11mm bis hin zu 20 mm aufgefürht.
    jede Scheibe hat mit den angegebenen Reifen eben mehr oder weniger Auflagen. Wie zum Beispiel nur bestimmte Schneeketten. Ja man kann Schneeketten fahren. Aber eben nicht alle.
    so auch unter 20 mm die Auflagen A1 A2 A27 A28 EB2 H2 K7 und Z3

    Kurzfassungen hier:

    A1 Vorführung bei einem Sachverständigen (das bedeutet TÜV Abnahme und Eintragung in die Papiere)

    A2 welche Schrauben man braucht

    A27 Serienzustand Pflicht Fahrwerk Lenkung Bremsen

    A28 Montageanleitung ist zu folgen

    EB2 Radabdeckungsverbreitung Pflicht siehe Gutachten welche speziell.
    H2 Andere Rad Reifenkombi, unterschieiche Distanzringe Va Ha und Tieferlegung möglich. Details siehe Gutachten

    K7 RADLAUFBEREICHE sind anzupassen und aufzuweichen!!!!!!

    Z3 Anzugsmoment Schrauben.


    Alle Auflagen siehe Bild 1

    Speziel Auflage K7 siehe zweites Bild.
    also ich finde das doch sehr eindeutig. Und alles aus dem Gutachten das du angegeben hast und welches auch dasselbe ist welches wir vorher zitierten.


    Kurz um, für mich glasklar aber wenn der TÜV das anders sieht, gibt er dir das vielleicht schriftlich, dann verspreche ich, werde ich die TÜV Prüfstelle auch aus Madrid aus anrufen und um Klärung bitten.
    das mache ich sehr gerne um das hier aufzulösen.
    ich verstehe nicht warum dein Prüfer sagt, du müsstest nix machen mit 20mm pro Rad und 275 Reifen.

    Die Felge wird wesentlich älter sein als das G modell.
    also ist es nicht aufgeführt in der KBA.
    ABER du hast recht, durch die KBA sind ja die nötigen Daten für eine Einzelabnahme bekannt. Wenn diese passen für den G, dann wird es easy.
    ich denke auch das es easy wird weil die Maße sehr ähnlich sind. Aber bin eben nicht der Prüfer.
    draufziehen und zum TÜV ist einen Vereuch wert. Auf jeden Fall viel billiger als neu kaufen.
    du kannst in der KBA ja mal schauen was die für ne Traglast haben. Die sollte schon dem G entsprechen. Dann ist die Freigängigkeit nur noch Nebensache.

    Stimmt. Ich hatte 18 Zoll gelesen.
    mea culpa. Mein Fehler. 19 Zoll passen die Reifen natürlich. Da ist es 40.

    bei den Felgen musst aber weiterhin schauen. Ich denke die gehen schon ohne Bedenken aber eben nicht offiziel