Beiträge von Slow-Fox

    Hallo zusammen!


    MaschinenChirurg


    Wo widerspreche ich mir denn? :/


    Das Kraftstoffe genormt und überwacht werden ist mir bewusst, was ich auch nirgendwo in Abrede gestellt hatte!


    In der Frage von SwissBlitz ging es lediglich darum, wie sich der Kraftstoff zusammensetzt, respektive welche Arten von HVO regional erhältlich sind.


    Wenn auf den Preistafeln der Tankstellen HVO100 beworben wird, müsste der Kraftstoff rein rechtlich zu 100% aus hydrierten Pflanzenölen (HVO) bestehen.


    Dennoch habe ich an den Zapfsäulen eben dieser Tankstellen Aufkleber mit dem Hinweis auf die DIN EN 15940 und dem Hinweis auf eine mögliche Beimischung von max. 7% Biodiesel (FAME) gefunden.

    Wenn das der Fall ist und der Kraftstoff Biodiesel enthält, müssten diese Zapfsäulen dann korrekterweise mit HVO und nicht mit HVO100 beschriftet sein.


    Es geht hier im übrigen auch nicht darum, daß Tankstellenbetreiber mauscheln, wie Du es so schön ausgedrückt hast.

    HVO und HVO100 werden hier schlicht häufig - vermutlich aus Unkenntnis - in einen Topf geworfen.


    HVO100 und HVO mit Biodiesel-Anteil von max. 7% entsprechen beide der DIN EN 19540, da diese die Beimischung von 7% Biodiesel (FAME) zulässt.

    Das kannst Du z.B. auch den Kennzeichnungen auf der von Dir verlinkten Seite des ADAC entnehmen.


    Über die genaue Zusammensetzung des Kraftstoffes sagt der Aufkleber auch auch nicht wirklich etwas aus,

    da er nur einen Hinweis auf die DIN EN 19540 gibt, und max. 7% Biodiesel enthalten sein kann.

    Kann bedeutet aber, aber eben nicht muss.

    Wenn er es aber tut, dürfte er nur mit HVO und nicht mit HVO100 beworben werden.


    Ich teste aber gerne bei den nächsten Tankstellenbesuchen gerne mal aus, ob mir der Betreiber die genaue Zusammensetzung des Kraftstoffes belegen könnte.

    Ob die unterbezahlte Kraft an der Kasse, die vermutlich max. den Mindestlohn erhält - oder gar auf Minijob-Basis angestellt ist,

    hierüber Auskunft geben kann - oder möchte?

    Ich bin auf das Ergebnis gespannt, vermute mal eher nicht… :saint:


    Wie schon geschrieben ist mir die tatsächliche Zusammensetzung auch völlig egal, da ich mit den max. 7% Biodiesel, die nach DIN EN 19540 zulässig sind, hervorragend leben kann.

    Egal, ob da nun HVO100 oder HVO draufsteht! :thumbsup:


    5erLiebhaber

    Zitat

    Bin der Meinung dass das Biodiesel, selbst wenns nur 7% sind erriechbar wäre!

    Also bei Wasser im Scotch bin ich sofort bei Dir! :D

    Beim Biodiesel im HVO? :/


    Beste Grüße aus der Voreifel

    Daniel (Slow-Fox)

    Hallo zusammen!


    SwissBlitz


    Das kann Dir wohl nur eine chemische Analyse verraten, da die Tankstellenbetreiber meiner Erfahrung nach oftmals selber nicht hundertprozentig genau wissen, was da in ihren Tank gefüllt wird…


    Fakt ist, daß HVO im Allgemeinen die Vorgaben der DIN EN 15940 für paraffinische Dieselkraftstoffe erfüllen muß.

    Hiernach dürfen max. 7% Biodiesel (FAME) enthalten sein.

    Tatsächlich wird HVO oftmals - zum Beispiel an den Anzeigetafeln der Tankstellen - als HVO100 beworben,

    da sich dieser Begriff inzwischen wohl eingebürgert hat.

    Auf dem Schild der Zapfsäulen begegnet mir dann aber i.d.R. ein Aufkleber mit Hinweis auf die o.g. DIN EN 15940 und der Angabe,

    daß max. 7% Biodiesel enthalten sein können.

    Rein rechtlich ist das dann zwar immer noch HVO, dürfte aber eigentlich nicht mehr als HVO100 beworben werden.


    Für mich persönlich macht das aber nicht wirklich den Unterschied, da auch ein Dieselkraftstoff mit 93% HVO und 7% Biodiesel,

    um Welten besser für den Motor sein wird, als die gemeine „Plörre“ die wir bisher als Diesel getankt haben. ;)


    Lange Rede kurzer Sinn, ich freue mich immer häufiger HVO, egal ob HVO100 oder HVO mit mind. 93% HVO tanken zu können.

    Wirklich wissen, was tatsächlich im Tank ist, wird aber vermutlich nur die Raffinerie… :/


    Beste Grüße aus der Voreifel

    Daniel (Slow-Fox)

    Hallo zusammen!


    Ich kann den Ärger über die Schleicher auf der linken Spur gut nachvollziehen, da diese die mich mindestens ebenso nerven, wie die leider häufig anzutreffenden penetranten „Mittelspurbenutzer“.

    Mich juckt es daher auch des öfteren, kurz das vorhandene Drehmoment zu nutzen und einfach schnell rechts vorbei zu schlüpfen!

    Will meinen, ich möchte jetzt hier nicht den Oberlehrer spielen… :saint:


    Die Rechtslage ist allerdings eindeutig:


    tunerboy


    Egal, ob sich zwischen Dir und dem überholten Fahrzeug noch eine Spur befindet, es bleibt ein verbotenes „rechts überholen“. ;)


    Gleiches gilt übrigens auch für das Überholen über parallel verlaufende Spuren (z.B. kombinierte Ab- und Auffahrspuren), die so manch einer gerne nutzt, um schneller vorwärts zu kommen…


    Fuexi


    Das von Dir beschriebene Verhalten wäre nur dann erlaubt, wenn sich auf der linken Spur auf Grund von zähflüssigen Verkehr oder Stau eine Schlange gebildet hat.

    Nur dann darf nach §7 Abs. 2 StVO rechts schneller gefahren werden, als links.

    Der Gesetzgeber bezieht sich hier aber explizit auf die Fahrgeschwindigkeiten und spricht bewusst nicht von überholen.

    Hierbei gilt, es daß diese Regelung nur bis zu einer Geschwindigkeit von max. 60km/h zugelassen ist.

    Auch, darf dabei ein Geschwindigkeitsunterschied von 20km/h nicht überschritten werden.

    Das bedeutet, wenn die Fahrzeuge auf der linken Spur mit 10km/h fahren, darf man mit max. 30km/h vorbeifahren.

    Wird auf der linken Spur bereits mit 50km/h gefahren, darf man nur noch 10km/h schneller sein.


    Ein Wechsel des Fahrstreifens, also das Aus- und Einscheren, ist übrigens für einen Überholvorgang auch nicht erforderlich.


    Die hier im Thread mehrfach angesprochene Verwendung der (Licht)hupe zum Anzeigen des beabsichtigten Überholens ist hingegen außerhalb geschlossener Ortschaften nach §5 Abs.5 StVO erlaubt, wenn es bei kurzen Schall- oder Leuchtzeichen bleibt.

    Insbesondere bei exzessiver Nutzung der Lichthupe in Verbindung mit engem Auffahren ist man jedoch schnell im Bereich einer Nötigung.

    Die kombinierten Strafen hierfür können durchaus heftig ausfallen.

    Auch, wenn es bei einem Ersttäter vermutlich max. auf eine Geldstrafe hinausläuft, sollte man im Hinterkopf behalten, daß bereits Geldstrafen mit mehr als 90 Tagessätzen im polizeilichen Führungszeugnis eingetragen werden!

    Man wäre in diesem Fall dann also bereits vorbestraft.

    Da sind der drohende längere Führerscheinentzug und die 3 Punkte in Flensburg eher das kleinere Problem.

    Vom Aufwand und den Kosten eines solchen Verfahrens mal ganz zu schweigen.

    Je nach dem, wie man sich bei der Nötigung aufgeführt hat, wird auch gerne mal die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr in Frage gestellt und eine MPU angeordnet.


    Ob sich das alles lohnt, muß natürlich jeder für sich selber entscheiden…


    Beste Grüße aus der Voreifel

    Daniel (Slow-Fox)

    Hallo zusammen!


    Lefty


    Ja, echt jetzt! ;)

    Mir ging es es lediglich um die Frage, ob ich mich mit der Art der Ansicht, Aufteilung und Einstellbarkeit der Anzeigen im Live Cockpit Professional anfreunden kann - oder eben nicht.

    Wenn schon elektronischer Schnickschnack in meinem Auto verbaut ist, dann soll er wenigstens auch so funktionieren, wie ich es mir wünsche!

    Ansonsten - und da gebe ich Dir recht - braucht es den ganzen Schnickschnack nicht, der ja im Zweifelsfall auch kaputt gehen kann und dann i.d.R. eine Menge Geld kostet.

    Das war übrigens auch der Grund, warum ich auf Memory-Sitze, elektronisch verstellbare Lenksäule und Soft-Close Türen verzichtet habe…

    Auch hier werden sich jetzt mit Sicherheit wieder Stimmen melden, die sagen: Wie kannst Du nur?!

    Aber zum Glück ist ja jeder Jeck anders… :saint:


    Beste Grüße aus der Voreifel

    Daniel (Slow-FoxI

    Hallo zusammen!


    Marcus_BMW


    Leider gibt´s im ID7 KEINE Möglichkeit mehr, die Anzeige auf klassische Rundinstrumente einzustellen.

    Somit muss man sich mit den Balken (wie auch immer konfiguriert) anfreunden.


    Dieser Punkt hat mich tatsächlich am längsten vom Kauf (m)eines 540D LCI abgehalten.

    Schlußendlich kann man auch mit den Einstellungsmöglichkeiten und der Ansicht des neuen Life Cockpit Professional leben.

    Auch, wenn ich mich inzwischen mit der Ansicht angefreundet habe, muss ich zugeben, daß der digitale Tacho in meinem 2018er Audi A4 einiges besser konnte…


    Ob die neue Ansicht besser oder schlechter ist, moderner oder nicht, ist sicherlich Ansichtssache.

    Allerdings hört man den Wunsch nach der Ansicht klassischer Rundinstrumente ja nicht zum ersten Mal.

    Ein großer Kostenpunkt kann das im Rahmen der Entwicklung eigentlich auch nicht gewesen sein,.

    Ich vermute mal, daß das jeder chinesische Grundschüler problemlos im Wochenend-Programmierkurs hinbekommen würde…

    Aber hier ist BMW vermutlich ähnlich beratungsresistent wie beim Wegfall der separat zu öffnenden Heckscheibe an der Heckklappe.


    Was fast alle Fahrzeughersteller heute nicht mehr zu verstehen scheinen ist, daß sie nicht nur Produkte verkaufen, sondern Emotionen.

    Wenn sie nach und nach alles wegrationalisieren, was beim potentiellen Käufer diese Emotionen auslöst, dann brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn die Kunden abwandern…


    Das war übrigens auch der Grund, warum ich mich für meinen G31 LCI entschieden habe und nicht für den Nachfolger.


    Beste Grüße aus der Voreifel

    Daniel (Slow-Fox)

    Hallo zusammen!


    Markus G31


    Ich kann mich den Ausführungen von Fuexi nur anschließen - und würde Dir ebenfalls den Träger von Uebler empfehlen.

    Achte nur darauf, daß Du die neue Version i21z oder i31z bekommst.

    Das kleine „z“ am Ende macht viel aus.

    Der neue Träger hat keine Krallen mehr zur Befestigung, sondern Ratschen-Spannbänder.

    Hierdurch ist er besser für moderne Bikes mit dicken Rahmenrohren - und insbesondere für Bikes mit Carbon-Rahmen geeignet.

    Die Geometrie der neuen Version hat sich auch leicht geändert.

    Der Träger kommt auch ein paar Zentimeter weiter vom Fahrzeug weg, wodurch die Gefahr von ungewolltem Kontakt zwischen Lenkerende und Heckscheibe minimiert wird.

    Für unsere 5er sicher nicht ganz so entscheidend, wenn Du den Träger aber noch an anderen Fahrzeugen nutzen möchtest, ggf. wichtig.

    Für die Vertreter der Fraktion der FAT-Bikes mit Reifengrößen >3Zoll gibt es von Uebler übrigens auch längere Spannbänder zur Sicherung der Felgen / Räder.

    Wenn es mal wirklich nicht passen sollte, kann man bei Uebler auch noch zusätzliche Haltearme in unterschiedlichen Längen nachkaufen.


    Beste Grüße aus der Voreifel

    Daniel (Slow-Fox)

    Hallo zusammen!


    Fuexi:


    Vielleicht hätte ich besser Kraftstoffe von Premium-Anbietern (Shell / Aral) schreiben sollen.

    Die meisten Flottenkarten-Inhaber, die ich kenne tanken jedenfalls dort!

    Ob jetzt sogar teurer V-Power Diesel oder Aral Ultimate Diesel getankt worden ist, vermag ich natürlich nicht zu orakeln.

    Allerdings soll ja auch der jeweilige “normale” Diesel der beiden Anbieter ein spezielle Additiv-Pakete enthalten…


    Aber auch, wenn nur “gewöhnlicher” Diesel getankt worden ist, wäre das ein Beleg dafür, daß sich auch mit herkömmlichen Diesel hervorragende Werte im Partikelfilter erreichen lassen…


    Was BMW betrifft bin ich ja noch ein “Rookie”.

    Aus der VW-Bus Community kenne ich allerdings durchaus positive Erfahrungsberichte, was den Grad der Verkokungen oder Rußablagerungen im Bereich des Ansaugtraktes oder Abgasrückführungssystems angeht.


    Hier kann HVO100 dann - meiner bescheidenen Ansicht nach - der “Gamechanger” sein.

    Daher betanke ich ja beide Diesel in unserer Familie nur noch mit HVO100.


    Beste Grüße aus der Voreifel

    Daniel (Slow-Fox)