Kurze Frage - kurze Antwort

  • Ausströmer sind immer alle offen :)

    Hab mal die Lüftung aus ihrem Automatikmodus aufgeweckt und mal 10 Minuten durch alle Lüftungszonen pusten lassen, jetzt ist es erstmal wieder weg.


    Funktionieren diese Rauchdosen zur Reinigung oder ist das eher rausgeschmissenes Geld?

    Nicht unbedingt um die Klimaanlage (bzw. Verdampfer) zu desinfizieren, ein bisschen Duft und Geruchsneutralisierung wirds bestimmt bringen. ^^

    Um den Verdampfer zu desinfizieren gibt es das Mittelchen in der Dose von Mannol z.b., kommt mit einem langen dünnen Schlauch.


    Nur um es grob zu umschreiben, detailliert stehts in der Anleitung zum Produkt:

    Mikrofilter raus, Schlauch einführen Richtung Mitte des Fahrzeuges, Sprühen - halbe Dose hat letztens bei mir gereicht und mindestens 30min einwirken lassen.

    Der Schaum minimiert und beseitigt Mikroorganismen die sich auf dem meist feuchten Verdampfer niederlassen und den typischen Muffelgeruch nach AC off verursachen.


    Danach sollte man auf "volldampf Heizen" stellen alle Fenster öffnen und die Lüftung für eine Weile arbeiten lassen um das mittel wieder ausdampfen zu lassen.

    Frischen Mikrofilter rein und für die nächsten 1-2 Jahre ist wieder Ruhe.


    Keine Ahnung wie man einen Link einfügt:

    MANNOL Air Conditioner Cleaner

    // 2019 // ID7 lite // 540xD // G30 // M Paket // Noak Frontlippe // Performance Heckdiffusor // Saphirschwarz // Chrom --> Shadowline // LCI Rückleuchten // ASperformance Stg. 1 - 3 Stufen Mapswitch + TCU SW //

    // M664 Schwarz Winter // M728 Sommer // Spurplatten VA 10mmn/ HA 15mmn //

  • ich empfinde es NICHT als Rechtsüberholen, wenn ich auf einer mindestens 3-spurigen AB auf der offensichtlich für LKW's reservierten rechten spur mit deutlich über 150 fahre (somit frei, weit und breit), die mittlere Spur komplett frei ist, so weit das Auge reicht, und auf der linkesten aller Spuren jemand mit 110 zuckelt. Da ist mindestens 1 Spur dazwischen, auf welcher es ein Rechtsüberholen wäre. Ist natürlich ein Empfinden...

    Da ist dein Empfinden gar nicht so verkehrt.

    In deiner Beschreibung ist es ein rechts vorbei fahren, was mWn erlaubt ist, solange der Geschwindigkeitunterschied nicht zu groß ist (20-30km/h?). Klassiker bei Kolonne oder im Stau.


    Zum Überholen wird es, wenn hinter einem Fahrzeug die Spur gewechselt, zügig vorbei gefahren und kurz drauf davor wieder eingeschert wird.

    Links erlaubt und rechts vorbei verboten.


    Aber erklärt das mal dem Dauermittel/-linksschläfer, wenn noch nicht mal das Rechtsfahrgebot bekannt ist.


    Auch fehlt schlicht bei vielen die Übung. Wird noch schlimmer wenn der Führerschein jetzt abgespeckt und Individuallverkehr verteufelt und teurer wird.

    G31 540i xDrive LuxuryLine

    In Sophistograu mit Nappaleder Elfenbeinweiß

    BJ = EZ 5/22 —> LCI mit ID7

    Nachrüstung: BMW Advanced Car Eye 3.0 Pro (DashCam), M Performance Sportbremsanlage

  • Also ich finde rechts überholen nicht so tragisch, schließlich funktioniert es auch in anderen Regionen der Welt, aber...

    ...es ist nun einfach die Regel, an die ich mich hierzulande halten muss.

    Und genauso wie ich von den langsameren Fahrern erwarte, dass sie sich ans rechtsfahrgebot halten, können alle Verkehrsteilnehme von mir erwarten, dass ich mich an die regel halte (und nur rechts überhole und auch die Sicherheitsabstände einhalte).

    Einfach das ACC und den lane keeping assistant anmachen, wenn es zu sehr nervt und tief durchatmen. Ist gar nicht soo schwer.

  • Hallo zusammen!


    Habe gestern meine Winterreifen umziehen lassen und im Anschluss beschlossen, noch zu MacOil zu fahren. Habe jetzt 5W-30 drin.

    Nachdem der gute Mann dann noch im Bordcomputer den Service für Öl zurückgesetzt hat, sagte er, dass der Fahrzeug-Check überfällig sei.

    Das Auto sagt, dass dieser nun seit 240km fällig wäre. Aber ich habe vorher nie eine Meldung bekommen und es war immer im grünen Bereich. Kann das mit dem Öl-Reset zusammenhängen? Sollte ich den Fahrzeug-Check jetzt einfach zurücksetzen?

    Der letzte Fahrzeug-Check fand kurz vor Abholung am 04.12.25 statt. Kann mir kaum vorstellen, dass dieser jetzt wirklich wieder nötig wäre.


    Besten Dank und liebe Grüße!

  • Hallo zusammen!


    Ich kann den Ärger über die Schleicher auf der linken Spur gut nachvollziehen, da diese die mich mindestens ebenso nerven, wie die leider häufig anzutreffenden penetranten „Mittelspurbenutzer“.

    Mich juckt es daher auch des öfteren, kurz das vorhandene Drehmoment zu nutzen und einfach schnell rechts vorbei zu schlüpfen!

    Will meinen, ich möchte jetzt hier nicht den Oberlehrer spielen… :saint:


    Die Rechtslage ist allerdings eindeutig:


    tunerboy


    Egal, ob sich zwischen Dir und dem überholten Fahrzeug noch eine Spur befindet, es bleibt ein verbotenes „rechts überholen“. ;)


    Gleiches gilt übrigens auch für das Überholen über parallel verlaufende Spuren (z.B. kombinierte Ab- und Auffahrspuren), die so manch einer gerne nutzt, um schneller vorwärts zu kommen…


    Fuexi


    Das von Dir beschriebene Verhalten wäre nur dann erlaubt, wenn sich auf der linken Spur auf Grund von zähflüssigen Verkehr oder Stau eine Schlange gebildet hat.

    Nur dann darf nach §7 Abs. 2 StVO rechts schneller gefahren werden, als links.

    Der Gesetzgeber bezieht sich hier aber explizit auf die Fahrgeschwindigkeiten und spricht bewusst nicht von überholen.

    Hierbei gilt, es daß diese Regelung nur bis zu einer Geschwindigkeit von max. 60km/h zugelassen ist.

    Auch, darf dabei ein Geschwindigkeitsunterschied von 20km/h nicht überschritten werden.

    Das bedeutet, wenn die Fahrzeuge auf der linken Spur mit 10km/h fahren, darf man mit max. 30km/h vorbeifahren.

    Wird auf der linken Spur bereits mit 50km/h gefahren, darf man nur noch 10km/h schneller sein.


    Ein Wechsel des Fahrstreifens, also das Aus- und Einscheren, ist übrigens für einen Überholvorgang auch nicht erforderlich.


    Die hier im Thread mehrfach angesprochene Verwendung der (Licht)hupe zum Anzeigen des beabsichtigten Überholens ist hingegen außerhalb geschlossener Ortschaften nach §5 Abs.5 StVO erlaubt, wenn es bei kurzen Schall- oder Leuchtzeichen bleibt.

    Insbesondere bei exzessiver Nutzung der Lichthupe in Verbindung mit engem Auffahren ist man jedoch schnell im Bereich einer Nötigung.

    Die kombinierten Strafen hierfür können durchaus heftig ausfallen.

    Auch, wenn es bei einem Ersttäter vermutlich max. auf eine Geldstrafe hinausläuft, sollte man im Hinterkopf behalten, daß bereits Geldstrafen mit mehr als 90 Tagessätzen im polizeilichen Führungszeugnis eingetragen werden!

    Man wäre in diesem Fall dann also bereits vorbestraft.

    Da sind der drohende längere Führerscheinentzug und die 3 Punkte in Flensburg eher das kleinere Problem.

    Vom Aufwand und den Kosten eines solchen Verfahrens mal ganz zu schweigen.

    Je nach dem, wie man sich bei der Nötigung aufgeführt hat, wird auch gerne mal die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr in Frage gestellt und eine MPU angeordnet.


    Ob sich das alles lohnt, muß natürlich jeder für sich selber entscheiden…


    Beste Grüße aus der Voreifel

    Daniel (Slow-Fox)

    „Alles außer Allrad ist ein Kompromiss!“

    540D X-Drive (G31) LCI, MJ 2023 in Sophistograu-Metallic


    M-Sportpaket • Shadowline mit erw. Umfängen • M-Felgen 845 Bicolor • M-Sportbremse (blau) • Sportsitze (Leder) • 4x Sitzheizung • M-Lederlenkrad • Lenkrad- & Standheizung • 4-Zonen Klima • Panoramadach • M-Dachhimmel Anthrazit • Sonnenschutzverglasung & -rollos • DA Professional • HUD • Gestik • Komfortzugang • Laserlicht • AHK • u.v.m…

  • Fein abgeschrieben. ;)


    Ergänzung: Permanentes Linksschleichen und dabei den Verkehr aufhalten ist natürlich auch Nötigung.


    Und: Der Nachweis einer Nötigung ist nicht so einfach, so lange nichts wirklich passiert ist. Oft steht da bloß Aussage gegen Aussage, zum anderen muss der Fahrer identifiziert werden, da es immer eine personenbezogene Angelegenheit ist, d.h. der Anzeigende muss im Zweifel den „nötigenden“ Fahrer identifizieren können. Dies ist regelmäßig nicht der Fall und oft selbst mit Dashcam Videos schwierig.

    Das soll jetzt keine Argumentation fürs Nötigen sein, sondern nur ein Hinweis an die Oberlehrer mit Blutdruck, statt zur Polizei zu rennen, ihr eigenes Verhalten zu hinterfragen.

    G31 540i xdrive PreLCI ID6 MHD Stage1 xHP Stage2

  • Tja, das mit dem Reset war eine bloede Idee. Nun hast du dein System durcheinandergebracht. Zwischenoelwechsel traegt man nie ein, weil dann der 30.000er Intervall "verschoben" wird und dann genau das passiert, was du da jetzt hast. Da hilft nur ein Abgleich mit dem BMW Backend.