Beiträge von Earthrise

    Und die Interpretation müssen Fachkundige übernehmen.

    Was willst du da interpretieren? BMW sagt ganz klar: bis -1,6 mm (entspricht MIN TH bei BMW) dürfen noch neue Beläge verbaut werden, danach nicht. BMW sagt weiterhin ganz klar: die Verschleißgrenze liegt bei -2,4 mm unter Nennmaß. Beides wurde hier mehrfach mittels Auszügen aus dem TIS dargelegt und trotzdem gibt es dann Leute die sowas schreiben:

    Mein Fazit bleibt:

    • -1,6 mm (34,4 mm) = echte Betriebsgrenze von BMW
    • -2,4 mm = gesetzliche Prüfschwelle bzw. juristische Mangelgrenze (nicht Ziel!)

    Das ist Unsinn, denn die "echte Betriebsgrenze von BMW" liegt bei -2,4 mm, da gibt es keinen Interpretationsspielraum, das ist ein nachprüfbarer Fakt!


    Das Problem hier ist ein ganz anderes: Hobbyschrauber, die keinen Zugriff auf das TIS haben und es von anderen Herstellern (zu Recht!) so kennen, das MIN TH = Verschleißgrenze bedeutet. Das lässt sich so aber nicht auf BMW Bremsscheiben übertragen. Jetzt könnte man fragen "Warum macht BMW das dann überhaupt so?". Diese Frage habe ich oben schon beantwortet und als Ergänzung füge ich noch hinzu, dass Bremsscheiben nicht für die Montage durch Endverbraucher bestimmt sind. Bei einer fachkundigen Person würde eine solch sinnlose DIskussion wie hier überhaupt nicht aufkommen, denn diese Person weiß was MIN TH bei BMW bedeutet und was nicht.

    Ist schon echt bewundernswert, wie man eindeutige Vorgaben (BMW) aus wahrscheinlich langer Weile? tot-diskutieren kann.

    Völlig richtig. Ich bekomme leicht das Kotzen wenn ich lese, dass Leute ihre Bremsscheiben bei -1,5 mm Abrieb mit 22,5 mm eventuell in die Tonne hauen, nur weil auf dem Scheibentopf MIN TH 22,4 mm steht (nur ein Beispiel). Vielleicht sollte BMW diese Angabe einfach wie andere Hersteller handhaben?

    Vielleicht lassen wir es an der Stelle auch gut sein und beschränken uns auf die Fakten:


    • BMW gibt als MIN TH einen Wert an, der nicht dem Mindestmaß der Bremsscheibe entspricht. Es ist stattdessen ein Wert, der es den Mechanikern erleichtern soll zu entscheiden, ob noch neue Beläge verbaut werden sollten, oder nicht. BMW selbst gibt das tatsächliche Mindestmaß als (extra für dich, da Kontext nicht dein Ding ist) Nennmaß -2,4 mm.
    • Andere Fahrzeughersteller geben als MIN TH in der Regel das tatsächliche Mindestmaß der Bremsscheibe an, daher liegt es z. B. beim VW Golf VIII bei (wieder extra für dich) Nennmaß -3 mm, oder bei der Mercedes E-Klasse (u. a.) bei Nennmaß -2,6 mm.
    • Es gibt kein Gesetz das irgendwelche absoluten Maße für Bremsscheiben vorgibt, die einzuhalten wären! Die Fahrzeughersteller geben diese Maße vor und diese sind dann, selbstverständlich, gesetzlich einzuhalten.

    Es war ja noch mehr falsch in deiner Darstellung als das Thema MIN TH.

    Ich sehe da nichts "falsches". Wenn die Aussage nach meinem Verständnis war, dass das "Gesetzliche Mindestmaß bei (jetzt extra für dich) Nennmaß -2,4 mm" liegt, dann ist das falsch, denn der Hersteller gibt das Mindestmaß vor, nicht der Gesetzgeber! Das es Vorgaben gibt, dass das Mindestmaß als solches einzuhalten ist, habe ich nicht bestritten. Gemeint war, dass es keine gesetzliche Vorgabe gibt die ganz konkret sagt "-2,4 mm".

    Einfach Nein.

    Doch. Ich habe den starken Eindruck, dass du die restlichen Beiträge hier, insbesondere die letzen paar Seiten, wo sogar Auszüge aus dem TIS gepostet wurden, komplett nicht gelesen hast. Dort werden die absoluten Zahlen genannt und daraus geht klar hervor, dass -2,4 mm vom Nennmaß gemeint sind. Darauf hat sich der von mir Zitierte bezogen und ich ebenfalls.

    Dann hast du es falsch formuliert. Warum, weiß ich nicht.

    Falsch formuliert? Ich habe folgendes direkt nach dem von dir zitierten Teil geschrieben: "Die echte Betriebsgrenze liegt laut BMW bei -2,4 mm". Da steht nichts von "-2,4 mm unterhalb von MIN TH" und es geht auch ganz klar aus dem Rest dieses Threads hier hervor, das die oft genannten -2,4 mm immer vom Nennmaß ausgehen.


    Sorry, aber dein ganzer Beitrag wirkt einfach, als hättest du ihn im Vorbeigehen hier reingerotzt, ohne den Kontext zu beachten.

    Dass du behauptest, man könne eine Bremsscheibe noch 2,4 mm, 2,6 mm oder gar 3 mm unter das MIN TH-Maß abfahren, ist eine abenteuerliche Fehlinterpretation der technischen Datenblätter respektive TIW weitergehend ISTA.

    Das habe ich so überhaupt nicht gesagt. Die Angegebenen Maße gelten natürlich immer vom Nennmaß der Scheibe, ich dachte das sollte im Laufe der Diskussion hier eigentlich klar geworden sein. Ich weiß gar nicht wie man das so dermaßen falsch verstehen kann wie du? Wenn ich schreibe "Bei einem VW Golf VIII liegt der "MIN TH" Wert z. B. bei -3 mm", dann sage ich damit wo genau das ich 3 mm unterhalb vo MIN TH meine? Nirgends!


    Auch deine Behauptung, es existiere keine rechtliche Prüfschwelle, ist schlichtweg falsch. Nach § 29 StVZO in Verbindung mit dem offiziellen HU-Mängelkatalog führt das Unterschreiten der herstellerseitigen Verschleißgrenze direkt zu einem Erheblichen Mangel, womit das Auto sofort durch den TÜV fliegt.

    Hast du irgendwie Probleme beim Textverständnis? Du schreibst es doch selbst: herstellerseitige Verschleißgrenze. Nichts anderes habe ich gesagt! Der von mir Zitierte behauptet dass die -2,4 mm eine gesetzliche Prüfschwelle wären und das stimmt so nicht. DIe Schwelle wird vom Hersteller vorgegeben, nicht vom Gesetzgeber. Man kann seine Aussage mit der Prüfschwelle unterschiedlich interpretieren. Wenn er ganz konrekt die -2,4 mm gemeint hat, so wie geschrieben, dann bleibe ich dabei, dass das nicht stimmt. Wenn er allgemein das Maß als untere Verschleißgrenze gemeint hat, die bei jedem Hersteller und Fahrzeug und teilweise sogar jeder Bremsscheibe eine andere sein kann, dann stimmt die Aussage, darauf lasse ich mich gerne ein.

    Macht sie es falsch: nein, nicht unbedingt.

    Kritischer Blick - wenns eng wird natürlich unter Zuhilfenahme es Meßschiebers für Bremsscheiben.
    Mein Fazit bleibt:

    • -1,6 mm (34,4 mm) = echte Betriebsgrenze von BMW
    • -2,4 mm = gesetzliche Prüfschwelle bzw. juristische Mangelgrenze (nicht Ziel!)

    Nein, das ist ganz klar falsch, denn sowas wie eine "gesetzliche Prüfschwelle" für Bremsscheiben existiert nicht! Allein der Fahrzeughersteller entscheidet, ab welchem Maß eine Bremsscheibe für sein spezifisches Fahrzeug zu tauschen ist. Die Angabe für "MIN TH" gibt entsprechend ebenfalls der Fahrzeughersteller vor und es obliegt allein diesem, was diese Angabe für seine Fahrzeuge tatsächlich bedeutet! Hier wird es in Bezug auf BMW (und auch Mini etc.) "spannend": BMW gibt vor, dass "MIN TH" für seine Fahrzeuge bedeutet, dass noch ein Satz neuer Beläge verbaut und die Scheibe bis -2,4 mm abgefahren werden darf. Die echte Betriebsgrenze liegt laut BMW bei -2,4 mm, das kannst du genau so in den hier bereits geposteten Dokumenten und auch im TIS von BMW nachlesen.


    Warum ist das nun spannend? Schaut man sich die "MIN TH" Angaben anderer Hersteller an, dann stellt man erhebliche Abweichungen zu BMW fest. Bei einem VW Golf VIII liegt der "MIN TH" Wert z. B. bei -3 mm, bei einer Mercedes E-Klasse sind es -2,6 mm. Deine BMW-Bremsscheibe schon bei -1,6 mm in die Tonne zu werfen, wäre ein großer Fehler, außer du hast Zeit und Geld im Überfluss. Bei anderen Herstellern hingegen bedeutet "MIN TH" in der Regel genau das, was du angenommen hast: DIe Scheibe ist fertig.