Kurze Frage - kurze Antwort

  • Nabend,


    Hat schonmal jemand das Niederdruck AGR im Fehlerspeicher gehabt?

    „Mechanisch defekt nahe geschlossener Position“ - 273000


    Kam nach den löschen bisher aber auch nicht wieder.


    Lg

    G31 530dX Bj01.2019 Sportline

    Verbrauch Sommer/Winter: 6,2 / 7,1 l/100km

    Laufleistung: 185tkm

  • Macht sie es falsch: nein, nicht unbedingt.

    Kritischer Blick - wenns eng wird natürlich unter Zuhilfenahme es Meßschiebers für Bremsscheiben.
    Mein Fazit bleibt:

    • -1,6 mm (34,4 mm) = echte Betriebsgrenze von BMW
    • -2,4 mm = gesetzliche Prüfschwelle bzw. juristische Mangelgrenze (nicht Ziel!)

    Nein, das ist ganz klar falsch, denn sowas wie eine "gesetzliche Prüfschwelle" für Bremsscheiben existiert nicht! Allein der Fahrzeughersteller entscheidet, ab welchem Maß eine Bremsscheibe für sein spezifisches Fahrzeug zu tauschen ist. Die Angabe für "MIN TH" gibt entsprechend ebenfalls der Fahrzeughersteller vor und es obliegt allein diesem, was diese Angabe für seine Fahrzeuge tatsächlich bedeutet! Hier wird es in Bezug auf BMW (und auch Mini etc.) "spannend": BMW gibt vor, dass "MIN TH" für seine Fahrzeuge bedeutet, dass noch ein Satz neuer Beläge verbaut und die Scheibe bis -2,4 mm abgefahren werden darf. Die echte Betriebsgrenze liegt laut BMW bei -2,4 mm, das kannst du genau so in den hier bereits geposteten Dokumenten und auch im TIS von BMW nachlesen.


    Warum ist das nun spannend? Schaut man sich die "MIN TH" Angaben anderer Hersteller an, dann stellt man erhebliche Abweichungen zu BMW fest. Bei einem VW Golf VIII liegt der "MIN TH" Wert z. B. bei -3 mm, bei einer Mercedes E-Klasse sind es -2,6 mm. Deine BMW-Bremsscheibe schon bei -1,6 mm in die Tonne zu werfen, wäre ein großer Fehler, außer du hast Zeit und Geld im Überfluss. Bei anderen Herstellern hingegen bedeutet "MIN TH" in der Regel genau das, was du angenommen hast: DIe Scheibe ist fertig.

  • Nein, das ist ganz klar falsch, denn sowas wie eine "gesetzliche Prüfschwelle" für Bremsscheiben existiert nicht! Allein der Fahrzeughersteller entscheidet, ab welchem Maß eine Bremsscheibe für sein spezifisches Fahrzeug zu tauschen ist. Die Angabe für "MIN TH" gibt entsprechend ebenfalls der Fahrzeughersteller vor und es obliegt allein diesem, was diese Angabe für seine Fahrzeuge tatsächlich bedeutet! Hier wird es in Bezug auf BMW (und auch Mini etc.) "spannend": BMW gibt vor, dass "MIN TH" für seine Fahrzeuge bedeutet, dass noch ein Satz neuer Beläge verbaut und die Scheibe bis -2,4 mm abgefahren werden darf. Die echte Betriebsgrenze liegt laut BMW bei -2,4 mm, das kannst du genau so in den hier bereits geposteten Dokumenten und auch im TIS von BMW nachlesen.


    Warum ist das nun spannend? Schaut man sich die "MIN TH" Angaben anderer Hersteller an, dann stellt man erhebliche Abweichungen zu BMW fest. Bei einem VW Golf VIII liegt der "MIN TH" Wert z. B. bei -3 mm, bei einer Mercedes E-Klasse sind es -2,6 mm. Deine BMW-Bremsscheibe schon bei -1,6 mm in die Tonne zu werfen, wäre ein großer Fehler, außer du hast Zeit und Geld im Überfluss. Bei anderen Herstellern hingegen bedeutet "MIN TH" in der Regel genau das, was du angenommen hast: DIe Scheibe ist fertig.

    Vorsicht, hier trifft Halbwissen auf volle Überzeugung. Deine Sichtweise schließt Physik, Mechanik und geltendes Recht komplett aus.

    Du wirfst hier grundlegende Begrifflichkeiten und technische Maße so massiv durcheinander, dass es fachlich absolut nicht mehr haltbar und im schlimmsten Fall sogar lebensgefährlich wird. Dass du behauptest, man könne eine Bremsscheibe noch 2,4 mm, 2,6 mm oder gar 3 mm unter das MIN TH-Maß abfahren, ist eine abenteuerliche Fehlinterpretation der technischen Datenblätter respektive TIW weitergehend ISTA.

    Überleg mal kurz, was du da überhaupt vorrechnest. Die Zahlen, die du da für BMW, VW und Mercedes nennst, sind nicht das Untermaß unterhalb der Verschleißgrenze, sondern die gesamte Verschleißspanne vom absoluten Neuzustand bis zum Erreichen von MIN TH. Bei einer Bremsscheibe, die neu zum Beispiel 30 mm dick ist und ein MIN TH von 27 mm hat, beträgt diese Spanne genau 3 mm. Wenn du diese Scheibe jetzt ernsthaft nochmals um deine behaupteten 3 mm untermaßig weiterfahren willst, bis sie nur noch 24 mm dünn ist, kollabiert das System beim ersten harten Bremsmanöver. Die Scheibe reißt durch die Hitze sofort oder die Kolben im Bremssattel fallen einfach aus ihrer Führung, weil sie bauartbedingt viel zu weit rausgedrückt werden. Hast du vor der Montage neuer Beläge über MIN TH musst du nachmessen wann MIN TH erreicht ist, mehrmals im Betrieb) und darfst es nicht unterschreiten.

    Zudem ist das Wort Untermaß in diesem Kontext völlig falsch am Platz. In der Kfz-Technik gibt es Untermaße nur als definierte Reparaturstufen, beispielsweise beim Nachschleifen von Kurbelwellen. Eine Bremsscheibe ist ein reines Verschleißteil, bei dem es kein zulässiges Untermaß gibt, sondern ausschließlich eine unumstößliche Mindestdicke für den sicheren Betrieb. Dies kannst du auch bei jedem KfZ Meister und Prüfingenieur erfragen.


    Auch deine Behauptung, es existiere keine rechtliche Prüfschwelle, ist schlichtweg falsch. Nach § 29 StVZO in Verbindung mit dem offiziellen HU-Mängelkatalog führt das Unterschreiten der herstellerseitigen Verschleißgrenze direkt zu einem Erheblichen Mangel, womit das Auto sofort durch den TÜV fliegt. Zudem ist die Angabe des MIN TH-Maßes nach der europäischen Regelung ECE-R90 ( Hier nachlesen ) ein bindender Teil der Bauteilzulassung. Wer eine Scheibe bewusst unter diesem Limit im Straßenverkehr bewegt, riskiert laut § 315c StGB empfindliche Strafen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und verliert im Ernstfall jeglichen Versicherungsschutz. Die wenigstens Prüfer nehmen eine Messchraube, Lehre in die Hand bei der HU. Grund dafür wäre nur wenn Tragbild oder Grat zu einer Prüfung führen, das obliegt jedem Prüfer selbst. Ist hier aber MIN TH unterschritten, nur 1/10tel, führt dies zu einem erheblichen Mangel.

    Es stimmt zwar, dass BMW im TIS ein separates, dickeres Maß für den Belagwechsel vorgibt. Dieses Maß ist aber so kalkuliert, dass die Scheibe am Ende des zweiten Belagsatzes genau auf dem MIN TH-Maß landet (Dies kommt aber auf die Bauart und Dimensionen an) und eben nicht darunter. Das MIN TH-Maß bleibt die absolute, unumstößliche Betriebsgrenze und es sollte niemals in irgendeinen Minusbereich hineingefahren. Die Herstellervorgaben sind ein Sicherheits- und Gesetzestext und kein Wunschkonzert. Wer das so handhabt, wie du es hier beschreibst, spart nicht clever Geld, sondern baut sich eine tickende Zeitbombe ins Auto.


    Ich bin definitiv auf weiteren Input gespannt von euch.

  • Dass du behauptest, man könne eine Bremsscheibe noch 2,4 mm, 2,6 mm oder gar 3 mm unter das MIN TH-Maß abfahren, ist eine abenteuerliche Fehlinterpretation der technischen Datenblätter respektive TIW weitergehend ISTA.

    Das habe ich so überhaupt nicht gesagt. Die Angegebenen Maße gelten natürlich immer vom Nennmaß der Scheibe, ich dachte das sollte im Laufe der Diskussion hier eigentlich klar geworden sein. Ich weiß gar nicht wie man das so dermaßen falsch verstehen kann wie du? Wenn ich schreibe "Bei einem VW Golf VIII liegt der "MIN TH" Wert z. B. bei -3 mm", dann sage ich damit wo genau das ich 3 mm unterhalb vo MIN TH meine? Nirgends!


    Auch deine Behauptung, es existiere keine rechtliche Prüfschwelle, ist schlichtweg falsch. Nach § 29 StVZO in Verbindung mit dem offiziellen HU-Mängelkatalog führt das Unterschreiten der herstellerseitigen Verschleißgrenze direkt zu einem Erheblichen Mangel, womit das Auto sofort durch den TÜV fliegt.

    Hast du irgendwie Probleme beim Textverständnis? Du schreibst es doch selbst: herstellerseitige Verschleißgrenze. Nichts anderes habe ich gesagt! Der von mir Zitierte behauptet dass die -2,4 mm eine gesetzliche Prüfschwelle wären und das stimmt so nicht. DIe Schwelle wird vom Hersteller vorgegeben, nicht vom Gesetzgeber. Man kann seine Aussage mit der Prüfschwelle unterschiedlich interpretieren. Wenn er ganz konrekt die -2,4 mm gemeint hat, so wie geschrieben, dann bleibe ich dabei, dass das nicht stimmt. Wenn er allgemein das Maß als untere Verschleißgrenze gemeint hat, die bei jedem Hersteller und Fahrzeug und teilweise sogar jeder Bremsscheibe eine andere sein kann, dann stimmt die Aussage, darauf lasse ich mich gerne ein.

  • Das habe ich so überhaupt nicht gesagt. Die Angegebenen Maße gelten natürlich immer vom Nennmaß der Scheibe, ich dachte das sollte im Laufe der Diskussion hier eigentlich klar geworden sein.

    Einfach Nein.

    BMW gibt vor, dass "MIN TH" für seine Fahrzeuge bedeutet, dass noch ein Satz neuer Beläge verbaut und die Scheibe bis -2,4 mm abgefahren werden darf

    Dann hast du es falsch formuliert. Warum, weiß ich nicht.

    BMW G30 530d xdrive (2017)

    Start/Stopp: Off

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  • Einfach Nein.

    Doch. Ich habe den starken Eindruck, dass du die restlichen Beiträge hier, insbesondere die letzen paar Seiten, wo sogar Auszüge aus dem TIS gepostet wurden, komplett nicht gelesen hast. Dort werden die absoluten Zahlen genannt und daraus geht klar hervor, dass -2,4 mm vom Nennmaß gemeint sind. Darauf hat sich der von mir Zitierte bezogen und ich ebenfalls.

    Dann hast du es falsch formuliert. Warum, weiß ich nicht.

    Falsch formuliert? Ich habe folgendes direkt nach dem von dir zitierten Teil geschrieben: "Die echte Betriebsgrenze liegt laut BMW bei -2,4 mm". Da steht nichts von "-2,4 mm unterhalb von MIN TH" und es geht auch ganz klar aus dem Rest dieses Threads hier hervor, das die oft genannten -2,4 mm immer vom Nennmaß ausgehen.


    Sorry, aber dein ganzer Beitrag wirkt einfach, als hättest du ihn im Vorbeigehen hier reingerotzt, ohne den Kontext zu beachten.

  • Sorry, aber dein ganzer Beitrag wirkt einfach, als hättest du ihn im Vorbeigehen hier reingerotzt, ohne den Kontext zu beachten.

    Schade das du deine Texte so oft editierst. Das macht es mir unmöglich ordentlich auf deine Fragen zu antworten.




    Es war ja noch mehr falsch in deiner Darstellung als das Thema MIN TH.

    BMW G30 530d xdrive (2017)

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