Kurze Frage - kurze Antwort

  • Es war ja noch mehr falsch in deiner Darstellung als das Thema MIN TH.

    Ich sehe da nichts "falsches". Wenn die Aussage nach meinem Verständnis war, dass das "Gesetzliche Mindestmaß bei (jetzt extra für dich) Nennmaß -2,4 mm" liegt, dann ist das falsch, denn der Hersteller gibt das Mindestmaß vor, nicht der Gesetzgeber! Das es Vorgaben gibt, dass das Mindestmaß als solches einzuhalten ist, habe ich nicht bestritten. Gemeint war, dass es keine gesetzliche Vorgabe gibt die ganz konkret sagt "-2,4 mm".

  • Vielleicht lassen wir es an der Stelle auch gut sein und beschränken uns auf die Fakten:


    • BMW gibt als MIN TH einen Wert an, der nicht dem Mindestmaß der Bremsscheibe entspricht. Es ist stattdessen ein Wert, der es den Mechanikern erleichtern soll zu entscheiden, ob noch neue Beläge verbaut werden sollten, oder nicht. BMW selbst gibt das tatsächliche Mindestmaß als (extra für dich, da Kontext nicht dein Ding ist) Nennmaß -2,4 mm.
    • Andere Fahrzeughersteller geben als MIN TH in der Regel das tatsächliche Mindestmaß der Bremsscheibe an, daher liegt es z. B. beim VW Golf VIII bei (wieder extra für dich) Nennmaß -3 mm, oder bei der Mercedes E-Klasse (u. a.) bei Nennmaß -2,6 mm.
    • Es gibt kein Gesetz das irgendwelche absoluten Maße für Bremsscheiben vorgibt, die einzuhalten wären! Die Fahrzeughersteller geben diese Maße vor und diese sind dann, selbstverständlich, gesetzlich einzuhalten.
  • Ist schon echt bewundernswert, wie man eindeutige Vorgaben (BMW) aus wahrscheinlich langer Weile? tot-diskutieren kann. Mein geposteter Screenshot entspringt der Werkstattvorgabe aus dem TIS. Alles andere sind doch Interpretationen, Mutmaßungen und wer weiß was.

  • Ist schon echt bewundernswert, wie man eindeutige Vorgaben (BMW) aus wahrscheinlich langer Weile? tot-diskutieren kann.

    Völlig richtig. Ich bekomme leicht das Kotzen wenn ich lese, dass Leute ihre Bremsscheiben bei -1,5 mm Abrieb mit 22,5 mm eventuell in die Tonne hauen, nur weil auf dem Scheibentopf MIN TH 22,4 mm steht (nur ein Beispiel). Vielleicht sollte BMW diese Angabe einfach wie andere Hersteller handhaben?

  • Und die Interpretation müssen Fachkundige übernehmen.

    Was willst du da interpretieren? BMW sagt ganz klar: bis -1,6 mm (entspricht MIN TH bei BMW) dürfen noch neue Beläge verbaut werden, danach nicht. BMW sagt weiterhin ganz klar: die Verschleißgrenze liegt bei -2,4 mm unter Nennmaß. Beides wurde hier mehrfach mittels Auszügen aus dem TIS dargelegt und trotzdem gibt es dann Leute die sowas schreiben:

    Mein Fazit bleibt:

    • -1,6 mm (34,4 mm) = echte Betriebsgrenze von BMW
    • -2,4 mm = gesetzliche Prüfschwelle bzw. juristische Mangelgrenze (nicht Ziel!)

    Das ist Unsinn, denn die "echte Betriebsgrenze von BMW" liegt bei -2,4 mm, da gibt es keinen Interpretationsspielraum, das ist ein nachprüfbarer Fakt!


    Das Problem hier ist ein ganz anderes: Hobbyschrauber, die keinen Zugriff auf das TIS haben und es von anderen Herstellern (zu Recht!) so kennen, das MIN TH = Verschleißgrenze bedeutet. Das lässt sich so aber nicht auf BMW Bremsscheiben übertragen. Jetzt könnte man fragen "Warum macht BMW das dann überhaupt so?". Diese Frage habe ich oben schon beantwortet und als Ergänzung füge ich noch hinzu, dass Bremsscheiben nicht für die Montage durch Endverbraucher bestimmt sind. Bei einer fachkundigen Person würde eine solch sinnlose DIskussion wie hier überhaupt nicht aufkommen, denn diese Person weiß was MIN TH bei BMW bedeutet und was nicht.