Definitiv eine sehr interessante Geschichte, wie eine Eintragung dort verläuft. Abweichend vom Thema, könnte einer von mir noch das Rätsel lösen, ob ein M550i tiefer ist als die andere G30 Modelle mit M?
Der Spurplatten-Thread
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Als ander G Modelle mit M Fahrwerk?
Soweit ich weiß gibt es auf jeden Fall Unterschiede.
Xdrive und kein xdrive.M und kein M.
Motorentechnisch kann ich nicht bestätigen, aber es macht für mich Sinn, das ein 540 tuefer ist als ein 520 zum Beispiel -
Als ander G Modelle mit M Fahrwerk?
Soweit ich weiß gibt es auf jeden Fall Unterschiede.
Xdrive und kein xdrive.M und kein M.
Motorentechnisch kann ich nicht bestätigen, aber es macht für mich Sinn, das ein 540 tuefer ist als ein 520 zum BeispielGenau ob ein M550i xDrive tiefer als andere G Modelle mit M Fahrwerk ist
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Also jetzt reichts langsam mit den Experten war gerade beim Tüv und es wurde bestätigt das es nicht eingetragen werden muss. Wer es nicht glauben will und auch noch von Blecharbeiten spricht ist klüger als der Tüvgutachter von mir wars das jetzt.
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Hier ist keiner klüger als wer anders. Hier im Forum geben wir nur wieder, was in den Auflagen zu den 20er Platten steht. Und dort steht, dass das Radhaus aufgeweitet und die Kanten umgelegt werden müssen.
Ich fahre bei 275er Reifen hinten auch 15er Platten, und da ist es wie Roland schon gesagt hat, sehr eng beim Einfedern. Deckt sich also.
Nebenbei nochmal ein prinzipieller Kommentar: wir antworten hier um zu helfen.
Wenn du dir die 20er Platten draufschraubst, und dir bei 200km/h der Reifen um die Ohren fliegt, weil bei einer Bodenwelle auf der Autobahn der Reifen an der Radhauskante geschliffen hat, wird es lebensgefährlich.Alle hier meinen es nur gut!
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Also jetzt reichts langsam mit den Experten war gerade beim Tüv und es wurde bestätigt das es nicht eingetragen werden muss. Wer es nicht glauben will und auch noch von Blecharbeiten spricht ist klüger als der Tüvgutachter von mir wars das jetzt.
was ist denn das bitte für ein Tonfall?
Jetzt reicht es langsam ???
Wie zuvor gesagt, hier wollen wir nur helfen und glaub mir, die Aussagen von uns sind doch nicht von Himmel gelogen.
wer der deutschen Sprache mächtig ist, kann die Auflagen ganz einfach nachlesen.
unsere Aussagen sind durch ein amtliches Gutachten belegt und nachlesbar.
das kann auch ein Laie erkennen. Dazu gehört kein Experte.
wenn der TüV Prüfer meint, sie müssten nicht eingetragen werden, dann hat er ein anderes Gutachten, oder setzt sich darüber hinweg im Rahmen seines Ermessensspielraum oder ihr habt von 20 mm pro Achse statt pro Rad gesprochen.
schade das ich nicht bei deinem Expertengespräch dabei war, dann hatte ich gerne gewusst warum dann die Auflagen drin sind wenn nicht nötig. Das muss der Prüfer mir mal erklären.Des weiteren. Erst uns hier beleidigen und dann schreiben: von mir wars das jetzt.
Ist wahrscheinlich auch besser so wenn es das von dir war. Das wird dem Forum und den Mitglieder die dir nur helfen wollten nicht gerecht.Fast zum Schluss: wenn du 20 mm einbaust und beim vollen Einfederweg der Reifen innen schleift und du das mehr als einmal machst, riskierst du dein Leben, das deiner Insassen und evtl anderer um dich herum.
Ende: auch Polizisten können Gutachten lesen. Der wird sich sicherlich sofort glauben das der TÜV etwas anderes sagt, was in den Papieren so nicht steht und dann nicht mal in den KFZ Papieren. Das passt doch nicht zusammen.
Egal, wir ist es völlig egal ob du dir null - 10 oder 100 mm drauf packst. Hab Spaß damit und immer viel Glück. Ich hoffe du wirst es nie brauchen.
Ich persönlich wollte nur das du safe und sicher unterwegs bist. Und nicht unnötig Geld ausgibst, dann evtl unzufrieden bist oder wirklich die Radhäuser bearbeiten musst. Zufrieden sowohl im gestzlichen Rahmen aber auch besonders gesundheitlich.
Als ob wir dir was böses wollen. Ich fass es nicht.
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Leute, beruhigt euch doch erst mal wieder. Ich kann schaudt‘s Gefühle nachvollziehen. Die Nerven liegen blank. Ich kenne das. Hatte ja noch viel größere Probleme mit den Behörden, weil ich ja mein Auto aus Kasachstan hierher nach Deutschland überführt hatte. Ich brauchte ja komplett neue Papiere und dafür eine Vollabnahme bei der DEKRA. Da muss man cool bleiben und das Ziel nicht aus den Augen verlieren. Wie gesagt wir wollen dir (schaudt) nur helfen. Wahrscheinlich wirst du nie angehalten werden, wenn du nicht nachts am Wochenende irgendwo rumfährst. Aber manchmal ist es dumm und es passiert.
Gruß -
Jetzt nochmal es steht im Gutachten drin das die Platten bei Orginal Aluflegen die ich auf dem Auto montiert habe NICHT eingetragen werden müssen weil eine Abnahme von H&R beim TÜV/Reinland gemacht worden ist
GUTACHTENNUMMER 172KA0009-00
Schaut es euch auf der Seite von H&R an dann werdet ihr mir jetzt das ganze hoffentlich mal glauben.
Warum soll der TÜV-Gutachter sagen ich brauche sie nicht eintragen , glaubt hier jemand die wollen kein Geld verdienen und lassen mich einfach so damit rumfahren.
Spurverbreiterung heißen TRAK+ Spurverbreiterungen von H&R und müssen mit Längeren Radmuttern montiert werden
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Also ich weiß nicht ob ich mir noch mehr die Zeit nehmen soll, aber meiner nicht Experten Meinung nach, ist das nicht korrekt.
ich kann es ja auch schriftlich beweisen anhand deines angegebenen Gutachten.
ja es stimmt H&R hat beim Bundeskraftfahrtamt für den G30 und G31 die Distanzscheiben begutachten lassen und eine allgemeine Erlaubnis eingeholt. Das ist korrekt.
das Gutachten sagt aber auch aus, dass die Distanzscheiben für alle im Gutachten aufgeführten KFZ zugelassen ist, aber immer unter Berücksichtigung der mit der Kombination verbundenen Auflagen. Das kann man relativ weit oben erlesen.
danach sucht man sein KFZ. Der G3L und der G3K sind ja leicht zu finden.
unter diesem stehen dann die verschiedenen Distanzscheiben reiten. Es ist ja ein Gutachten für alle Distanzscheibengrößen zusammen. Also für die schmalsten und breitesten. Hier sind Scheiben mit 11mm bis hin zu 20 mm aufgefürht.
jede Scheibe hat mit den angegebenen Reifen eben mehr oder weniger Auflagen. Wie zum Beispiel nur bestimmte Schneeketten. Ja man kann Schneeketten fahren. Aber eben nicht alle.
so auch unter 20 mm die Auflagen A1 A2 A27 A28 EB2 H2 K7 und Z3Kurzfassungen hier:
A1 Vorführung bei einem Sachverständigen (das bedeutet TÜV Abnahme und Eintragung in die Papiere)
A2 welche Schrauben man braucht
A27 Serienzustand Pflicht Fahrwerk Lenkung Bremsen
A28 Montageanleitung ist zu folgen
EB2 Radabdeckungsverbreitung Pflicht siehe Gutachten welche speziell.
H2 Andere Rad Reifenkombi, unterschieiche Distanzringe Va Ha und Tieferlegung möglich. Details siehe GutachtenK7 RADLAUFBEREICHE sind anzupassen und aufzuweichen!!!!!!
Z3 Anzugsmoment Schrauben.
Alle Auflagen siehe Bild 1
Speziel Auflage K7 siehe zweites Bild.
also ich finde das doch sehr eindeutig. Und alles aus dem Gutachten das du angegeben hast und welches auch dasselbe ist welches wir vorher zitierten.Kurz um, für mich glasklar aber wenn der TÜV das anders sieht, gibt er dir das vielleicht schriftlich, dann verspreche ich, werde ich die TÜV Prüfstelle auch aus Madrid aus anrufen und um Klärung bitten.
das mache ich sehr gerne um das hier aufzulösen.
ich verstehe nicht warum dein Prüfer sagt, du müsstest nix machen mit 20mm pro Rad und 275 Reifen. -
und hier noch mal Ein Bild des Gutachtens.
Hier sieht man bei 11mm und 12 mm gibt es keine A1, also auch keine TÜV Abnahme.
ab 13 mm ist dann die A1 dabei weil es insgesamt zu breit wird.