Hallo
Ich fahre einen G31 Touring 520d , Baujahr 2020.In der einjährigen Garantiezeit hatte ich immer wieder die Meldung " Fahrerassistentsystem eingeschränkt,sie können weiterfahren......." und gelegentlichen Ausfall der Rückfahrkamera.Dies wurde nach einem fast 2 wöchigem Werkstattaufenthalt ( angeblich) behoben.Nun 2 Monate nach Ablauf der Gewährleistung treten die gleichen Fehler wieder auf.
Nun zu meiner Frage : Kann ich von BMW verlangen oder sind die sogar verpflichtet einen wiederkehrenden wahrscheinlich nicht endgültig behoben Schaden kostenfrei abzustellenAlso meiner Auffassung ist ja der Fehler nicht nachhaltig abgestellt worden.
Vielen Dank jetzt schon für Eure Ansichten
MfG Gerd