BMW gibt dir doch eh keine Garantie sondern nur noch die Gewährleistung.
Nein, das ist nicht korrekt.
BMW gibt dir beim Kauf eines Neuwagens aktuell 36 Monate Garantie (KM Begrenzung bis 100.000?? weiß ich nicht auswendig).
Gebrauchtwagen ist es etwas anders:
Meinen G31 und auch den F20 habe ich gekauft mit einer 2-jährigen Premium-Selection Gebrauchtwagengarantie - das Garantiezertifikat u die Garantiebedingungen (was da ein-/ausgeschlossen ist u wie man sich im Fall der Fälle verhält) wurden mir ausgehändigt. Diese Garantie gibt aber nicht BMW (AG), sondern der Händler, die Abwicklung erfolgt aber ggf über die zentrale Stelle der PS in Muc. Teilweise sichern sich die Händler dann wieder mit Real-Garant (aktuell weit verbreitet), Allianz, Axa ab, wo es ggf weitere Zertifikate oder auch Pannenhilfe-Leistungen heraus gibt.
Bei den Gebrauchten ist das aber teilw unterschiedlich u hängt such stark vom Händler ab.
Und egal ob Gebraucht oder Neukauf, die 24 monatige Gewährleistung (mitsamt 12monatiger Beweislastumkehr) haben priv Kunden ohnehin. Man muss also auch im Gespräch aufpassen, „welche Karte man wann spielt“. Manches, was ggf. von einer Garantie ausgenommen wird/wurde greift trotzdem die Sachmängelhaftung u die ersten 12 Monate hat hier klar der Händler die Beweislast. Also gut drauf achten, wie man auf den zugeht und sich von ihm aus welchen Gründen eben gerade nicht abwimmeln lässt..!
So, nun aber wieder btt, geht hier um den Schaden des V8!
Interessant ist sicher, aus welchen Grund Bmw nichtmal 2/3 der Schadensumme übernimmt u den Rest auf den Händler oder dessen Versicherung (s. Erklärung oben) abwälzen will. Ist da was bekannt bzw hat der Händler da was rausgelassen?
Denn bei aller Liebe, ja ein V8 ist teuer u der Einbau sicher nicht ein Klacks, aber 40.000,- Euro als Schaden ist mMn hart oben angesetzt… evtl aind die 23k doch recht realistisch wenn man den Restwert des Aggregats als Rückkauf mit berücksichtigt..?