Ähnliche Situation bei mir -> 06/2020 mit 65tkm und fälliger Bremsflüssigkeitswechsel sowie Selberschrauber.
Ich werde den Wechsel selbst durchführen, weil ich die Möglichkeiten dafür habe. Nachweis in Form der Rechnung sowie geführtem Spritmonitor.de Eintrag, sollte einem Wiederverkauf nicht im Wege stehen. Alternativ kann man auch eine Excel Liste führen oder die Rechnung + Beschreibung der Tätigkeit in einen Ordner abheften.
Ja, es gibt Käufer welche stur auf den Eintrag beharren, aber sind das ausschließlich die Klientel welche man sich im gesamten Prozess wünscht? Käufer und Verkäufer müssen am Ende zusammenpassen und wenns schon an solchen Dingen kritisch werden könnte, dann geht man solchen Dingen lieber aus dem Weg. Wer weiß was hinterher in Sachen "Sachmängelhaftung" oder anderen Piesackereien noch nach erfolgtem Geschäft begegnen könnte. Dann lieber einen Käufer auf Augenhöhe.
Kulanz bei BMW oder generell dem Autohersteller, ist stark vom Autohaus abhängig. Hast du einen Schaden am Fahrwerk, Elektrik oder Motor/Getriebe, kann und darf ein Wechsel der Bremsflüssigkeit hier nicht Ausschlagkriterium sein. Beim Ölwechsel hingegen sieht das durchaus anders aus. Hier ist bei einem Motorschaden natürlich quasi gar kein Beweis sinnvoll einzubringen, wenn man diesen Service nicht über eine qualifizierte Werkstatt nachweisen kann. Idealerweise natürlich BMW direkt.
Dein Kompromiss könnte somit also laufen - und da schließe ich mich Poser11281 komplett an - sprich mit deinem Händler und vereinbare das Öl selbständig zu besorgen.