Beiträge von Svenner7
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Nee, wegen nicht gekennzeichneten Reifen welche nicht für die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ausgelegt sind.
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Ich würde da mal nicht so viel reininterpretieren in die Tabelle.
…da dort steht Schneekettentauglich ist die RFT-Funktion nicht möglich.
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... und in den Untiefen des iDrive kann man die maximal fahrbare Geschwindigkeit hinterlegen – dann kommt die Meldung im Tacho sobald die Geschwindigkeit erreicht wurde.
Das wird so anerkannt. Geht es nicht um eine "dauerhafte Anzeige" der max. zulässigen Geschwindigkeit.
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Mit dem Aufkleber ist doch das Anbringen irgendwo auf dem Tacho gemeint. Eine Digitale Anzeige gibt es doch dafür nicht?
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Das M-Fahrwerk Professional SA6VW gibt es beim G3x doch garnicht.

EDIT: Sorry, gab es beim 550
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Der Mitarbeiter vom TÜV (kein Prüfer, vermutlich nur Hotlinemitarbeiter) meinte am Telefon, das ich die Tieferlegung 2x eintragen lassen muss.
1x mit Winterrädern und 1x mit Sommerrädern, wegen unterschiedlichem Geschwindigkeitsindex.
Da war dann wohl der Lehrling am Telefon. Der Geschwindigkeisindex hat absolut nichts mit einer Eintragung des Fahrwerks zu tun.
Davon abgesehen würde ich persönlich auf einem 5er keine H-Reifen zusammen mit dem Aufkleber auf dem Lenkrad fahren.
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Hallo Svenner7
Danke für Deine Antwort.Woran erkenne ich an der Felgenkennzeichnung ob diese für Runflat geeignet sind
Gruß Gerd
Ich meine aktuelle BMW Felgen für den G3x sind alle geeignet, Zubehörfelgen haben dafür den Zusatz EH2 oder EH2+.
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Es kann kein Fahrzeughersteller vorschreiben welche Bereifung zu fahren ist.
Sternreifen und Garantie oder Kulanzansprüche gegenüber dem VTG schließe ich hier mal aus.
Wenn ein Fahrzeug mit RFT ausgeliefert wird heißt das nicht das diese Bereifung das Fahrzeugleben lang zu montieren ist.
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Darauf musst du nicht achten. Falls du RFT verbaust müssen nur die Felgen dafür geeignet sein.