Da kann dir nur BMW weiterhelfen, erst recht wenn ein Softwarefehler vorliegt. Evtl. vorher mal die Batterie messen, oftmals ist eine schwache Batterie für viele Fehler verantwortlich, auch wenn eine neu verbaute Batterie nicht korrekt angelernt wurde.
Bei einem Privatkauf eines Autos hat man fast keine Chance dem Verkäufer Vorsatz nachzuweisen, selbst wenn man in Vorleistung geht mit einem Anwalt und Gutachter, was schnell tausende Euros verschlingen kann. Auch dann ist nicht zu beweisen, dass der Fehler schon beim Vorbesitzer vorhanden war.
Meine Kollegin musste mit einem defekten Getriebe, und das direkt 1 Std. nach Kaufabschluss von Privat, genau diese bittere Erfahrung machen.
Sie hat noch tausende Euro investiert für Gutachter und Anwalt, letztendlich hat der Richter entschieden, das nicht beweisbar ist, das der Getriebeschaden schon beim Vorbesitzer vorlag, bei der Probefahrt wäre ja auch alles OK gewesen.. Der Fehler-Rückwärtsgang ließ sich nicht einlegen- tauchte aber erst bei warmen Motor auf.