Beiträge von Lefty

    Nachdem ich die "Karre" am Freitagmorgen wieder abgeholt hatte, habe ich sie Freitagnachmittag wegen starkem Geruch nach Kühlwasser, bzw. Frostschutz wieder zurückgebracht. Außerdem hatte sich die Abdeckleiste im Einstiegsbereich gelöst, oder war schon defekt und ich habe es nicht bemerkt.

    Wenn das so weiter geht versuche ich die "Karre" zurückzugeben.

    Was ist bloß aus BMW geworden, unglaublich. X(

    Wenn man den Wagen als Karre bezeichnet geht es ja gut los, :/

    Evtl. nehmen dir deine Fahrzeuge deine Ausdrucksweise einfach nur übel.

    Du sagst zu deiner Frau bestimmt auch nicht Schatzi wenn ihr euch in der Wolle habt. :)


    War nur eine Kleinigkeit, ein abgeknickter Belüftungsschlauch war der Verursacher. Alles Störungsfrei heute morgen auf dem Weg zur Arbeit.

    So, heute durfte ich den Nachfolger abholen. Allerdings hatte ich nicht lange Freude daran, auf dem Nachhause Weg ging die MKL an und die Karre hat nach Frostschutz gerochen. Ich bin gleich umgedreht und habe die Karre wieder in der NL abgestellt.

    Zuhause habe ich dann festgestellt, das der neue TÜV Termin 04/27 nicht im Fahrzeugschein eingetragen wurde, sondern dort noch der ursprüngliche TÜV Termin bis 11/26 eingetragen ist.

    Geht schon gut los.

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    Ich meine das auf mechanische defekt bezogen, wie mit dem defekten Getriebe. Und wenn im Kaufvertrag steht, Gekauft wie gesehen, oder Ausschluss von Garantie oder Gewährleistung wegen kauf von Privat, hast Du keinen Stich.

    Und wer was zu verbergen hat löscht den Fehlerspeicher vorher.

    Da kann dir nur BMW weiterhelfen, erst recht wenn ein Softwarefehler vorliegt. Evtl. vorher mal die Batterie messen, oftmals ist eine schwache Batterie für viele Fehler verantwortlich, auch wenn eine neu verbaute Batterie nicht korrekt angelernt wurde.


    Bei einem Privatkauf eines Autos hat man fast keine Chance dem Verkäufer Vorsatz nachzuweisen, selbst wenn man in Vorleistung geht mit einem Anwalt und Gutachter, was schnell tausende Euros verschlingen kann. Auch dann ist nicht zu beweisen, dass der Fehler schon beim Vorbesitzer vorhanden war.

    Meine Kollegin musste mit einem defekten Getriebe, und das direkt 1 Std. nach Kaufabschluss von Privat, genau diese bittere Erfahrung machen.

    Sie hat noch tausende Euro investiert für Gutachter und Anwalt, letztendlich hat der Richter entschieden, das nicht beweisbar ist, das der Getriebeschaden schon beim Vorbesitzer vorlag, bei der Probefahrt wäre ja auch alles OK gewesen.. Der Fehler-Rückwärtsgang ließ sich nicht einlegen- tauchte aber erst bei warmen Motor auf.