Moin Zusammen,
Wollte Bescheid geben, gestern habe ich den Anruf bekommen, das mein 530d wieder abgeholt werden kann. Bei meinem musste "nur" das Gestänge getauscht werden, dass die Klappe(n) des AGR bedient. Habe ich wohl Glück gehabt. Als ich das Auto abgegeben habe sprach der Serviceberater von einem Rückruf. Vielleicht kommt da auch noch was.
Ich muss fairerweise zugeben, trotz negativer Voreinstellung ist das jetzt doch deutlich besser gelaufen als befürchtet. Auch das Thema Ersatzmobilität. Zuerst habe ich einen X1 18i bekommen und auf meine Anmerkung, dass mir der Platz nicht reicht wurde es dann 1-2 Tage später ein 320d mit M-Paket. Noch ein paar Tage später ruft mich der Serviceberater an und sagt er hätte jetzt noch einen G31 auftreiben können. Da kann man sich tatsächlich mal gar nicht beklagen was die Behandlung angeht.
Der G31 war übrigens ein 520d und als 530d Fahrer war ich positiv überrascht. Etwas laut aber abgesehen davon fährt er sehr souverän.
Viele Grüße
Kelle
Bin gestern wegen leuchtender MKL zum Händler gefahren bei dem wir das Auto vor einem Jahr neu gekauft haben.
Jetzt ruft mich der Händler an und sagt die Betätigung der AGR ist defekt und er darf das Fahrzeug nicht wieder rausgeben bis das Ersatzteil verbaut ist. Hat er da wirklich eine rechtliche Grundlage dafür? Kann ich nicht auf Herausgabe meines Eigentums verlangen? Ich könnte ja behaupten ich hole das Fahrzeug mit einem Hänger.
Wenn ich da mehr als zwei Wolchen drauf warten muss gehe ich auf die Barrikaden oder verlange ein vergleichbares Ersatzfahrzeug. Im Moment fahre ich X1 18i. Ist weniger schlimm als befürchtet aber wer für einen 530d bezahlt will auch einen fahren.