Beiträge von fishermans

    Die Nummer 440 kam vom Freundlichen, doch ist dies jemand, der nicht den besten Ruf in Gründlichkeit inne hat. Das Forum ist idR eine bessere Wissensquelle gewesen. Der Spiegel kostet im freien Handel 200 bis 400 Euro. BMW verlant 750 bis 1000€ (440 respektive 441). Da der Einbau nicht ein solches Drama ist, hätte ich mich dann auf die Suche nach einem Codierer gemacht. Weiß jemand, ob Codierer diese Nachrüstung auch in München hinterlegen können? 1,2T€ für die Bequemlichkeit ist schon enorm... Viele Grüße

    Verstehe. Du möchtest also einen gebrauchten Spiegel verwenden.

    Bzgl. Codierung:

    Deine Ausstattungen (SAs) des Fahrzeugs sind im s.g. Fahrzeugauftrag (FA) im Steuergerät hinterlegt. Dort werden auch Nachrüstungen eingetragen, wie z.B. der Umbau auf die LCI Rückleuchten. Anhand des FA werden die Codierungsdaten der Steuergeräte berechnet (auch bei Updates).
    Wenn es eine geänderte SA durch den anderen Spiegel gibt, was ich nicht weiß, kann der auch an Stelle des vorherigen im FA hinterlegt werden. Dazu muss der FA modifiziert werden, was ein Codierer kann. Danach müssen die Codierungsparameter für das/die entsprechenden Steuergeräte basierend auf dem FA neu berechnet werden und die Änderungen in die Steuergeräte geschrieben werden.

    Wenn ein Codierer die Daten im FA speichert, werden sie ab dem nächsten mal, wenn Dein Fahrzeug beim :) ausgelesen wird, an "München" übertragen. Wenn ein Codierer den FA nur temporär ändert, die Daten für die Steuergeräte neu berechnet und nur die Codierparameter deployed, und den FA nicht zurück in das Fahrzeug schreibt, werden die Daten nicht an "München" übertragen und beim nächsten Update sind die Daten entsprechend der Originalaustattung dann nicht korrekt.

    Wenn es mit deinem Tor dann im Endeffekt nicht harmoniert kann der Einbauer aber leider trotzdem nichts für...

    Das ist klar. Wenn aber beim Einbau festgestellt wird, dass der Spiegel der falsche ist oder Fehlermeldungen auftauchen, der FLA nicht mehr funktioniert, oder oder oder, kann man die Sache reklamieren.

    OK, danke für die Aufklärung.

    Bzgl. des Innenspiegels würde ich den Auftrag an den :) vergeben. Dann muss er sich kümmern, dass der richtige Spiegel bestellt wird. Dann hast Du auch Gewährleistungsanspruch. Ferner muss vermutlich der FA geändert werden und dein Fahrzeug entsprechend codiert werden. Zumindest wird das im 1er Forum diskutiert. Wenn Du die Möglichkeiten nicht selbst hast und keinen Codierer kennst, wirst Du evtl. Fehlereinträge nach dem Wechsel haben.

    https://www.1erforum.de/thread…roeffner-codieren.332057/

    Ich würde vermuten, dass 441 richtig wäre.

    Am besten, Du gibst Deine VIN bei einem der Online-BMW-Teilehändler ein (z.B. Baum, Leeebmann24,...) und findest heraus, welcher aktuelle Innenspiegel verbaut ist. Der müsste demnach ja EC / LED / FLA sein, falls es den gibt. Sonst beim Händler nochmal ansprechen.

    PS: Ich habe noch nie einen GTO fähigen Innenspiegel mit einem meiner Tore koppeln können. Bin vielleicht einfach zu blöd dazu. Zur Zeit ist ein Hörmann Tor verbaut.

    Ich trete so etwas Immer an die Werkstatt ab. Dann rechnet BMW direkt mit der HUK ab.

    Wenn die HUK die Freigabe nicht erteilt, würde ich zum Verkehrsrechtsanwalt gehen und die Sache von ihm regeln lassen.

    Bzgl. KVA: Wenn die HUK ein Gutachten haben möchte, darfst Du Dir selbst einen Gutachter aussuchen. Die Kosten dafür werden ebenfalls der HUK belastet.


    Bei Scheiben würde ich immer auf ein Originalteil bestehen. Bin mir nicht sicher, ob Carglass auch OEM Teile verbauen kann.

    Kann sich ja nur um Lackarbeiten handeln, oder? Fallls die in einer Fremdwerkstatt gemacht werden, kann das schon Einfluß auf den Restwert des Fahrzeugs haben.

    Oder halt ein Einbruch ins Auto mit Diebstahl von Navi usw. Dann kommt eh nur BMW in Frage wegen der Elektronik. Hier tauscht eine Fremdwerkstatt nicht mal mehr die Batterie weil das schon Probleme gemacht hat.

    Sofern eine Rechtschutzversicherung vorliegt würde ich zu einem Anwalt gehen.

    Selbst ohne Rechtsschutz hat man Anspruch auf einen Anwalt, den die gegnerische Versicherung dann auch noch blechen darf, wenn man keine Teilschuld hat.

    Wenn man von einer BMW-Fachwerkstatt oder -Händler einen KVA erstellen lässt, bekommt man die Kosten aufgeschlüsselt. Ob nun durch eine Versicherung gezahlt oder selbst, spielt keine Rolle. Es gibt also keinen Versicherungs-Stundensatz.


    Die HUK hat keinen Anspruch darauf, die Preise, die sie höchstens zahlen möchten, vorzuschreiben und darüber hinaus die Zahlungen zu kürzen. Dazu hat an3k bereits eine Latte von Urteilen aufgelistet und auch ich habe dazu weiter oben verschiedene Links angegeben. Die HUK ist da nicht im Recht!



    Der Begriff "betrügerisch" beschreibt Handlungen, Verhaltensweisen oder Absichten, die darauf abzielen, andere zu täuschen, um einen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen. Im Allgemeinen bezieht sich „betrügerisch“ auf Aktivitäten, die darauf ausgelegt sind, andere durch Täuschung, Irreführung oder Manipulation zu schädigen oder zu benachteiligen.

    Betrügerisch ist, trotz des vollen Bewusstseins darüber, dass sie die Stundensätze nicht vorgeben können, trotzdem so zu tun, als ob das ihr gutes Recht sei! Sie sind X Mal dazu verdonnert worden und tun es immer wieder. Das ist betrügerisch, weil nicht jeder sich dagegen wehrt und letztlich aus eigener Tasche etwas für einen unverschuldeten Schaden zahlt, obwohl er gar nicht dazu verpflichte wäre.


    Die Mietwagenpreise für Ersatzwagen sind zwischen den Verbänden ausgehandelt worden. Doch auch das vergisst die Versicherung kurzerhand.