Beiträge von fishermans

    Es gibt aber auch haufenweise Informationen und Aussagen, dass die Zeitspanne erst ab dem ersten Service beginnt und nicht ab EZ.

    Mein Erfahrungen:

    Solange noch kein Service gemacht wurde, bekommt man SI für Neuwagen. Kann abgeschlossen werden bis zum ersten Service. Wenn man Neuwagen SI hatte, kann man es nach Ablauf verlängern, wieder bis spätestens zum nächsten Service. Läuft dann aber immer noch ab EZ.
    Wenn man kein SI abgeschlossen hatte und bereits ein Service durchgeführt wurde, kann man (mittlerweile) SI für Gebrauchtwagen abschließen. Preise unterscheiden sich mMn zu Lasten der Gebrauchtwagen-SI.

    Sparen kann man schon ein paar hundert Euro. Dafür hat man dann das Risiko, dass bei Verlust (Diebstahl, Veräußerung, Totalschaden) das Geld weg ist.

    Man sollte sich das ganz genau ausrechnen, ob es sich lohnt. Das eigene Fahrprofil spielt eine Rolle. Außerdem kann man, wenn man wie hier zeitlich hinten herausläuft, die Services durchführen lassen, sobald sie angezeigt werden, also i.d.R. 2500km vorher und nicht erst auf den Punkt. Somit wäre man dann nicht erst bei 81T km dran, sondern z.B. schon bei 75Tkm und damit hätte man dann nicht das Problem, was der TE hier hat. Kann sich somit lohnen, Services sofort machen zulassen, wenn sobald sie angezeigt werden. Dazu muss man sein Fahrprofil exakt kennen und sich das optimal ausrechnen.

    Wer das nicht kann, weil das Profil z.B. schwankt, sollte eben kein SI buchen.

    Wir haben einen F20, bei dem ich SI für Neuwagen gebucht
    hatte. Dann habe ich es 1x verlängert, weil da dann genau der große Service und der Bremsflüssigkeitswechsel reingefallen ist. Nun hätte ich es wieder verlängern können, doch das einzig, was wirklich gesparrt hätte, wäre das Paket für 10 Jahre / 100.000km ab EZ. Der F20 ist jetzt 5 / 50T km. Das habe ich dann nicht mehr gemacht. Keine Ahnung, ob wir den Hobel noch so lange fahren.

    Danke für Eure Rückmeldung. Auf meiner Rechnung vom Service inclusive Paket steht auch 4 Jahre ab EZ oder 80 tkm. Ich finde es dennoch fragwürdig, für ein 25 Monate altes Auto mit 25tkm ein Paket für 4 Jahre und 80tkm zu verkaufen, obwohl die Fahrleistung von 20tkm pro Jahr bekannt war.


    Also offiziell wohl alles korrekt, das Geschmäckle bleibt dennoch.

    Ich finde schon, dass der Leistungsumfang ganz transparent und eindeutig beschrieben ist. Was ist an den beiden Parametern Zeit und Laufleistung nicht zu verstehen? Es steht auch da, dass es ab Erstzulassung zu rechnen ist.

    Somit, Zähne putzen, damit Du das Geschmäckle loswirst. Hier dem Verkäufer den Vorwurf zu machen, kann ich nicht nachvollziehen.

    Du kannst das Paket jetzt im Connected Drive Portal verlängern. Rechne es Dir aus, ob sich das lohnt. Da ist dann auch kein Verkäufer, der es Dir verkauft.

    Vielleicht macht es Sinn, BMW eine Frist zu setzen, damit Du später nicht auf den Folgekosten wegen abgelaufener PS sitzen bleibst.

    Halte ihn doch mal an die Lenksäule, wo das Schlüsselsymbol zu sehen ist und teste, ob Du den Wagen dann starten kannst.

    Gerade vorhin getextet, nur anders formuliert. ;)


    Ja, ich weiß. Bezog sich auf Mika‘s Post.

    Schön erklärt. Kleine Korrektur: der Festsattel neigt prinzipiell mehr zum Quietschen, da er überbestimmter ist als der Schwimmsattel. Der Vorteil ist das schnellere Ansprechen und natürlich die größere Bremskraft. Der betriebene Aufwand, die Festsättel ruhig zu stellen ist wirklich enorm (komme von einem Tier1 Bremsenlieferant), letztendlich sind auftretende Geräusche technisch bedingt durch das Zusammenspiel der Bremse und der Radaufhängungen / Anbindung an die Karosserie und können nicht gänzlich ausgeschlossen werden.


    Das Ankleben der Beläge dient in erster Linie zum Minimieren der Restmomente. Sprich die Beläge sollen aktiv von der Scheibe zurückgezogen werden, wenn die Bremse gelöst wird, dies ist Bestandteil der Verbrauchs- / CO2 Optimierung.

    Super, danke Dir für die Expertise! :thumbup:


    Wenn Du vom Fach bist, kannst Du doch bestimmt auch sagen, ob es wirklich zulässig ist, den Belag durch Einbringen von Graphit zu modifizieren. Nach meinem Verständnis erlischt dadurch die ABE. Ist das so?