Ich habe mit meiner Versicherung der Allianz mal wegen so einem Fall geredet. Wie das aussieht beim Scheibenwechsel etc. Die sagten zu mir, ich soll explizit erwähnen das ich auf eine originale Scheibe bestehe und keine Zubehör etc. Die sind dann dazu verpflichtet mir eine originale einzubauen. Egal wo ich das machen lassen würde.
Solange das Fzg. noch in der Gewährleistung ist, würde ich immer alles bei BMW machen lassen und nur mit Originalteilen, da sonst der eine dem anderen immer unterstellen kann, dass im Falle eines Problems (z.B. mit den Assi Systemen, dem Regenlichtsensor, den adaptiven Scheinwerfern) der andere Schuld ist.
Daher macht es Sinn, eine Versicherung zu wählen, bei der es keine Werkstattbindung gibt (auch nicht bei Scheiben - mMn hat die WGV bei Scheiben immer Werkstattbindung).
Ferner sollte das Fzg. lückenlos Scheckheft bei BMW gepflegt worden sein. Da gibt es schon einige Urteile, dass die Versicherung eine Werkstatt vorgeben kann, wenn man nicht immer bei BMW war. Sie haben sich bei mir mal das Scheckheft zeigen lassen in einem anderen Zusammenhang.