du hast da schon recht....,das gleiche steht auch bei mir im coc...
Meine aussage bezog sich rein auf zubehörfelgen die vom tüv eingetragen werden müssen....
Aber laut tüv kann ich mich nicht auf das coc berufen wenn ich zubehörfelgen habn will.....
Mein eindruck ist,so glasklar ist die sache rechtlich nicht....
Das was im coc steht hat hand und fuß und gilt....
Nur sobald ne zubehörfelge haben willst,beruft sich der tüv auf die traglast.....und das verstehe ich auch...
Im kontext...
Schnall ich mir original bmw 20er mit li 97 drauf,bin ich absolut legal unterwegs und keiner kann mir was...
Schnall ich mir zubehör 20er mit li 97 drunter und will die eintragen,sagt der tüv.....nein,zu geringe traglast....
Mfg
Arni