Hi
War gestern beim TÜV um die Spurplatten eintragen zu lassen , Ich dem Zug hab ich auch zwecks 20“ auf dem Kombi mit AHK gefragt…
( Achtung – Gilt für Zubehörfelgen mit TGA die eingetragen werden müssen , nicht für BMW Original Räder in 20“ )
Gibt ne Gute und ne schlechte Nachricht..
Auf die oben zitierte EWG 95 kann man sich nicht berufen….Er hat mir das zwar erklärt aber so 100% kann ich das nicht widergeben..
Sinngemäß , die EWG gilt für Fahrzeuge vor 2016 , danach wurden Autos anderst Homologisiert nach irgendwas 12xx , und da gibt’s den
Passus mit 15% überladung nicht mehr…..( So in etwa )
Auf dieser Grundlage trägt er auch nichts ein….
Es zählt die tatsächliche komplette Achslast also 1605 Kg
Aber , es ist kein Problem 20“ auf dem Kombi mit AHK eingetragen zu bekommen…
Mit 245/35 R20 und 275/30 R20 97 ( gängige kombination in fast allen TGAs sowie BMW Original größe )
Teilegutachten ist klar , Freigängigkeit usw auch logisch…
Es wird lediglich vermerkt :
Kein Anhängerbetrieb mit 20“
Für mich , der nur ab und an nen Kleinhänger zum Wertstoffhof fährt , ist das kein Problem….da ist die warscheinlichkeit das das
Irgendjemanden Interessiert gleich null..
Für jemanden der 3x im Jahr nen 8m Wohnwagen nach Italien zieht…..wäre das eher unvorteilhaft….
Ach ja , Ein Ablasten bei PKW machen die generell nicht…
Und die Alpina Reifengröße mit 255/285 wäre Theoretisch möglich mit Tachoangleichung…Den gibt’s als kombi mit AHK und 20“
Einen G31 allerdings nicht ab werk.
Zu guter letzt , Glück für die , die ne AHK nachträglich verbaut haben , denn da entfallen die zusätzlichen 150kg..
Und es gelten eben 1455kg achslast …
MFG
Arni