Verstehe hier den Zusammenhang zu "Gesetz" nicht???
Nun ja. Im Prinzip steht nichts anderes drinnen als Gesetzestextinhalt. Natürlich darfst du die Beläge tauschen, solange die Scheibe -2,4 nicht erreicht hat. Du bist ja noch im gesetzlich zulässigenBetriebsbereich.
Hier steht auch, dass, falls beim Belagwechsel die Scheibe bereits unterhalb dieser Grenze liegt, die Scheibe mitgetauscht werden muss.
Hier steht aber NICHT, dass du unterhalb -2,4 noch fahren darfst. Unterhalb -2,4 kann aber vorkommen, weil die Wenigsten regelmäßig ,ohne besonderen Anlass, die Scheibenstärke nachmessen.
Ist eigentlich wie mit der Reifenprofiltiefe…..