Beiträge von Vertreterhobel

    Also normal kriegst das verrechnet, was der Hersteller dafür vorgibt. Außer es waren erschwerte Bedingungen, wie rostige Schrauben etc, dann kann es mehr sein.

    Weniger ist eher selten, weil wenn du einen schnellen Mechaniker kriegst, der mehr Aufträge erledigt, ist das das Glück der Werkstatt.

    Du unterschreibst im Auftrag die Erledigung der Arbeiten, nicht daß der jetzt 2h und 5 Minuten an deinem Auto schraubt.

    Freie Werkstätten machen das evtl. anders und schreiben die Stunden auf, aber die haben halt auch keine Herstellervorgaben.

    Mist, ich dachte mein Diesel hat keine Zündkerzen. Zumindest war das beim Skoda so. :m0034:

    Was BMW so alles anders macht, als andere Hersteller. Aber dann ist auch klar, wieso der so abartig viel Drehmoment hat. Wieder was gelernt! :m0037:

    Nachdem der Diesel nicht speziell im Titel stand bin ich mal vom Benziner ausgegangen ;)

    Aber Diesel mit Zündkerzen gibt es tatsächlich nicht, nur Benziner ohne...

    Also mir wär es recht, wenn das Thermometer 30 Grad anzeigt, aber ich draußen nur 18 vorfinde... :thumbsup: .

    Vielleicht gibt es unterschiedliche Sensoren, oder der Widerstand im Kabel oder Stecker ist so hoch geworden, daß er falsche Werte zurückliefert.

    Vielleicht nicht richtig zusammengesteckt und/oder korrodiert.

    Ja Aufkleber ist Pflicht

    Nein, stimmt nicht.

    § 36 StVZO - Einzelnorm


    (5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn 1.die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit a)für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
    b)durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,

    im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
    2.diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.


    Hatte den noch nie drin. Wenn den der TÜV bemängelt hat er sonst nichts besseres gefunden.

    In der Werkstatt haben wir den für den Kunden nur ganz leicht angedrückt. Wenn er ihn behalten wollte hat er ihn festgestrichen, wenn nicht leicht rausgenommen.