NachErhöhung hast du Sonderlündigungsrecht, nach Schaden wohl auch, da die dann ja meist erhöhen
du nimmst die schlechtere SF aber mit zur anderen Versicherung, bringt dich also nicht weiter. Vor allem der "Freischuß" pro Jahr, den du vielleicht im Vertag hast, bringt dich nicht weiter beim Wechsel, da das nur für aktuellen Versicherer gilt und andere Versicherungen nicht interessiert.
Hab mit der WGV von Geschädigten-Seite schon schlechte Erfahrung gemacht, (dazu noch eine Pfeife als Anwalt erwischt). Ich weiß, daß alle so sind, aber die haben mich einmal geärgert, da möchte ich nicht mal geschenkt Kunde sein.