Ich sage mal so, recht haben, heißt nicht immer recht kriegen
Ich emfinde das hier als unnötiges kompliziert machen.
Du hast Mängel am Fahrzeug, die man mit Summe x beheben könnte und dann die "verschwiegene" Nachlackierung.
Dann gibt es drei Möglichkeiten;
- Wagen zurückgeben (bietet dir der Händler an)
- Nachbesserung in dem die Mänge beseitigt werden vom Händler oder einer anderen BMW Niederlassung und der Händler die Rechnung zahlt (das ist dem Händler wohl nicht recht)
- Du erhältst eine Gutschrift und kannst die Mängel selbst beseitigen lassen. (Hast du wohl auch angeboten bekommen)
Also hast du zwei von drei Optionen. Dann nimm doch eine und gut ist. Ich kann verstehen, wenn du nicht wieder auf die Suche gehen willst, bist du deine Wunschausstattung hast, aber dann nimm doch das Geld vom Händler und gut ist. Lass die Mängel dann ausbessern und alles ist schick.
Das Geld was du dem Anwalt hinterherwirfst, auch wenn es die Rechtschutz bezahlt, deckt schon die meisten Nachbesserungen.