Ich denke auch das dies in Kombination nicht ohne weiteres gültig bleibt.
Du änderst somit ja 2 Komponenten Abgasstrang, der ESD ist ja nur Eintragungsfrei so lange wie der Rest der Abgasanlage im Originalzustand bleibt.
Desweiteren sind dann 2 unterschiedliche Hersteller verbaut.
Also würde ich behaupten das du dich mit dieser Konfiguration nicht mehr in der Zulassungsfreien Zone bewegst, sondern müsstest dies per Einzelabnahme eintragen lassen.
Also wie Perplex schon schreibt, um Gewissheit zu bekommen, fahr zu einer Prüfstelle und frag einmal nach.