Guten Morgen, wo steht denn geschrieben was ein adäquater Ersatzwagen ist
den angeblich BMW dir zur Verfügung stellen muss
das würde ich doch mal ganz gerne nachlesen.
§ 823 BGB i.V.m. § 249 BGB ("[...] hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.") und § 3 ProdSG und der Besonderheit dass es sich um einen BMW Rent Stützpunkt handelt, dem Händler also entsprechende gleichwertige Fahrzeuge in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
Es gibt nicht ohne Grund Tabellen für Nutzungsaufall. Für das was in der Tabelle steht kriege ich als Jedermann bei Sixt auch einen A6 (oder 5er - ist beides LWAR) was eben ein entsprechendes Fahrzeug ist.
Die Diskussion ist aber müßig. Für 1-2 Tagen brauche ich keinen Ersatz und es ist mir egal, da lege ich meine Termine dann passend. Bei 6-8 Wochen sieht das anders aus, und das weiß BMW genau so gut wie ich, auch wenn sie da natürlich gerne knausern und schauen ob sich die Leute mit weniger abspeisen lassen (wie auch sämtliche Mietwagenfirmen es gerne machen)