Wenn Du das Fahrzeug erst im Juni diesen Jahres gekauft hast, beruf Dich einfach auf die Gewährleistung!
es ist vollkommen egal, ob eine Garantie da etwas übernimmt oder nicht. Du hast einen Mangel festgestellt und forderst beim Verkäufer eine Mangelbeseitigung.
Es gilt ja auch erst nach einem jahr die Beweislastumkehr, wo Du beweisen müsstest, dass dieser Mangel schon beim Kauf vorlag.
Aber nach ein paar Monaten ist das ja unwichtig.
Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden.