Vorschreiben koennen sie dir das nur, wenn dein Versicherungsvertrag eine Vertragsbindung beinhaltet.
Selbst wenn Dein Vertrag keine Werkstattbindung hat, kann ein Glasschaden separat geregelt sein.
Nein - eine generelle Werkstattbindung will ich auch nicht. Da kommt man meist zu einem "ich mach alles"
.
Viele Grüße
Gerhard