Neuwagenbestellung: Pflicht zur Abnahme bei fehlenden SA?

  • Bei Neuwagenbestellungen kommt es die Tage aufgrund der Lieferschwierigkeiten immer mal wieder vor, dass Sonderausstattungen fehlen.


    Wie war das bei Euch vertraglich geregelt? Ich habe mit dem Verkäufer von einem BMW Vertragshändler gesprochen, und der sagte, bei fehlender Sonderausstattung aufgrund von LIeferproblemen würde mir der Preis der fehlenden Sonderausstattung gutgeschrieben, aber ich wäre trotzdem verpflichtet, das Fahrzeug abzunehmen.


    Wie war das bei Euch? Habt Ihr soetwas im voraus mit dem Verkäufer besprochen? Wie war das Ergebnis? Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich mich nicht verpflichten werde, ein Fahrzeug zu kaufen, wo ich nicht weiss, was nachher drin ist. Wie habt Ihr das gehandhabt? Wie war das in dem Kaufvertrag formuliert?


    Danke für Eure Erfahrungen!

  • Ich hatte nen G20 bestellt und hab ihn dann einfach storniert, als sie angefangen Austattungen zu streichen.

    Ging ohne Probleme, war etwa 6-8 Wochen vor dem eigtl. Lieferdatum. Ob der Händler den Wagen trotzdem abgenommen und anderweitig verkauft hat, weiß ich leider nicht.

    Wenn er schlau war hat er es getan, war ziemlich volle Hütte.

    530d xDrive in Alvitgrau LCI Bj. 11/2022

    TSN = DBO / HSN = 0005 / Motor B57P

  • Würde ich auch so machen.

    Sollen sie einfach nicht anbieten, was nicht geht und gut ist.

    Gruss


    australia



    ____________________________

    G32 640ix Bluestone


    Wer die Suche erfolgreich ignoriert, muss sich nicht wundern, wenn die Antworten nicht mundgerecht serviert werden.


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  • Ich hatte nen G20 bestellt und hab ihn dann einfach storniert, als sie angefangen Austattungen zu streichen.

    Ging ohne Probleme, war etwa 6-8 Wochen vor dem eigtl. Lieferdatum. Ob der Händler den Wagen trotzdem abgenommen und anderweitig verkauft hat, weiß ich leider nicht.

    Wenn er schlau war hat er es getan, war ziemlich volle Hütte.

    ... Hat er diese Stornierung nur aus Kulanz angeboten? Oder war das in Deinem Kaufvertrag, den Du bei der Bestellung unterzeichnet hast, klar festgehalten dass Du dieses Recht hast? Oder was das "unklar" und nicht näher definiert :)

  • ... Hat er diese Stornierung nur aus Kulanz angeboten? Oder war das in Deinem Kaufvertrag, den Du bei der Bestellung unterzeichnet hast, klar festgehalten dass Du dieses Recht hast? Oder was das "unklar" und nicht näher definiert :)

    Nein er hat gar nichts angeboten, ich war sauer und hab ihn storniert (wäre ein Geschäftsleasing gewesen) .

    Im Kaufvertrag (bzw. unserer BEstellung und der AB von BMW) war das Thema überhaupt nicht explizit aufgeführt, zumindest hab ich den Punkt auf Anhieb nicht gefunden.

    Kann dir beides auch senden wenn du magst, denke der Händler wollte keine Welle machen, dass er mit meinem Arbeitgeber (500m Luftlinie von uns entfernt) noch Geschäfte machen möchte.

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    TSN = DBO / HSN = 0005 / Motor B57P

  • Wenn nichts geregelt ist, sollte eine Stornierung doch problemlos möglich sein, da der Vertragspartner BMW ja sein Angebot zurückzieht und durch ein neues Angebot (mit weniger Ausstattung) ersetzt, oder?


    Ich kaufe ja auch nicht im Supermarkt 500g tomaten und an der Kasse sagt man mir, dass ich jedoch nur 450g davon kaufen kann.