Spurverbeiterung mit ABE oder Teilegutachten

  • Hallo wollte mal wissen wie das heutzutage mit den Spurplatten aussieht hatte schon auf diversen Autos Spurplatten aber die wurden immer gleich mit den Felgen eingetragen da es nie OEM waren,

    habe mir jetzt ein Satz Styling M 759i Individual gekauft und würde da gern passende Spurplatten mit drauf machen.

    Dachte erst an 30/40 pro Achse habe aber auch an 24/30 im Auge da ja ABE und dann eintragungsfrei wenn OEM und alles andere wie im Gutachten passt natürlich nicht bei 30/40 das da eine Abnahme gemacht wird ist mir klar.

    Der ABE traue ich aber nicht so da ich fast immer lese das alle sie dennoch eintragen lassen so erschließt sich mir der sinn der ABE nicht wenn ich im "rahmen" bleibe und dennoch eintragen muss, dann würde ja auch

    ein Teilegutachten reichen zumal die bei verschiedenen Herstellern viel günstiger sind, die Systeme DR oder DVR sind mir egal hatte schon beides und nie unterscheide feststellen können auch jenseits der 250km/h.

  • Wenn du alles eintragen laesst, musst du keine ABE mit dir rumschleppen. Sollten also noch andere Sachen eingetragen werden muessen, bietet es sich ja gleich an auch das Zeugs mit ABE in diesem Zuge im Schein dokumentieren zu lassen. Bleibt das Handschuhfach schoen leer ^^ .

  • Das stimmt schon mir schien es nur das die Teile mit ABE immer einen besseren Stand also einfacher einzutragen sind beim TÜV als nur das Teilegutachten suggeriert schon das "Eintragungsfrei" obwohl es dann doch eingetragen werden muss schon alleine wegen der Versicherung

    und den "Blau Weißen" die ja immer das letzte Wort haben.

  • Ein Teil mit ABE muss grundsätzlich nicht eingetragen werden , heißt ja auch allgemeine betriebserlaubniss.....


    Aber , sobald ne andere veränderung dazukommt , z.b Federn , oder zubehörfelgen , ist die ABE ungültig....


    Falls du sonst nichts ändern willst , reichen dir Platten mit ABE , und einfach mitführen.....


    Aber irgendwo hab ich gelesen du hast ne Tieferlegung... , in dem Fall ist die ABE sowieso ungültig....


    Mfg

    Arni

  • Aber irgendwo hab ich gelesen du hast ne Tieferlegung... , in dem Fall ist die ABE sowieso ungültig...

    Hehe noch nicht war angedacht aber ich habe ein paar G30 mit 30/40 Spurverbreiterung gesehen das würde mir auch reichen ohne Tieferlegung nur nicht jeder TÜV trägt die gerne ohne große Änderungen ein bei 24/30 sieht das schon anders aus mit 20 Zoll.

  • Warum nutzt du eigentlich nicht den Thread wo alle Infos beisammen sind ?

    Gruss


    australia



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    G32 640ix Bluestone


    Wer die Suche erfolgreich ignoriert, muss sich nicht wundern, wenn die Antworten nicht mundgerecht serviert werden.


    Autoscooter sind die einzig zu akzeptierenden E Autos :thumbsup:

  • Denke mal weil es mir Speziell um die ABE und Teilegutachten ging und nicht explizit um die Spurverbreiterung und ich mir erhofft habe das ich so eine schnellere Antwort bekomme, aber wenn es dazugehört bitte ich eine Admin es dahin zu verschieben. Danke