Frage zu Sitzverschleiß und Lederqualität

  • Servus, bin neu im Forum und hab mir vor einem Monat einen 540i mit den M Sitzen geholt. Heute ist mir diese Stelle am Sitz aufgefallen, an der das Leder nicht gerissen aber verschlissen ist. Das Auto hat knappe 76.000km und das finde ich schon etwas übertrieben für die Kilomterleistung. Meint ihr da kann man auf Kulanz was machen? Das Auto ist Baujahr 2022.

  • Ich würd's beim Freundlichen versuchen, solange du die 5-Jahres-Marke und 100k km noch nicht geknackt hast.
    Mehr als nein sagen können sie nicht. Finde ich auch krass, wenn das nur vom Sitzen kommt (habe ich so auch noch nicht gesehen), aber man (BMW) kann halt immer mit unsachgemäßem Umgang argumentieren - Beweislast liegt ja im Endeffekt bei dir. Wenn du z.B. aktiv den Sitz verkratzt, kann der Händler ja keine Kulanz geben (nicht, dass du es gemacht hast, aber so könnte der Argumentationsstrang sein).

    Interessiert an Fahrzeugelektronik und -softwarearchitektur


    BMW G31 M550dx (2018), 400PS, 760Nm

  • Alles klar vielen Dank. Werde es mal versuchen, muss ihn sowieso am 17.09 bei BMW abgeben auf Grund der Rückrufaktion. Werde dann berichten.

    BMW G30 540i LCI | B58 (333 PS) sDrive | Saphirschwarz | M Sport | [76.000] km Stand:[09/2026]

  • Nach Verschleiß sieht das mMn nicht aus, der Schaden ist ja punktuell in einer Naht, direkt nach dem Kauf.


    Und erstmal fällt das unter die 1 jährige Gewährleistung und da muss der Käufer nicht beweisen, sondern man geht davon aus, dass es schon bei Kauf ein Mangel war und der Verkäufer muss den Beweis antreten. Darüber hinaus hast du vmtl noch eine min 1 jährige Garantie.


    Wenn der Verkäufer BMW war noch besser, dann bleibt es denen überlassen ob sie es über Kulanz machen und das Geld aus München zurück holen.

    Hast du bei einem freien Händler gekauft, ist für die BMW Kulanz einzig entscheidend, dass möglichst alles (Service und Co) bisher bei BMW gemacht wurde. Eine feste Frist in km und Jahren gibt es nicht. Daher um so mehr das Auto bei BMW war und sich der Servicemitarbeiter für einen „treuen“ Kunden einsetzt, umso besser deine Chance auf Kulanz.


    Wenn der Vorbesitzer hier gespart hat, wird es schwieriger oder unmöglich mit Kulanz.

    G31 540i xDrive LuxuryLine

    In Sophistograu mit Nappaleder Elfenbeinweiß

    BJ = EZ 5/22 —> LCI mit ID7

    ca. 120 tkm Stand 06/26

    Nachrüstung: BMW Advanced Car Eye 3.0 Pro (DashCam), M Performance Sportbremsanlage

  • Und erstmal fällt das unter die 1 jährige Gewährleistung und da muss der Käufer nicht beweisen, sondern man geht davon aus, dass es schon bei Kauf ein Mangel war und der Verkäufer muss den Beweis antreten. Darüber hinaus hast du vmtl noch eine min 1 jährige Garantie.

    Bist du dir da sicher, dass das ein Fall fuer die Gewaehrleistung ist?


    Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen , dass du einen „Gebrauchtwagen“ kaufst und dieser weisst i.d.R. Gebruchsspuren auf. Da sagt dir ein normaler Verkaeufer naemlich, dass das kein Neuwagen ist und sowas normaler Verschleiss sei. Meiner Meinung nach muesste der Sitzbezug dort defekt sein, um auch nur ansatzweise etwas in Richtung Gewaehrleistung bringen zu koennen. Ob es da Kulanz drauf gibt oder nicht, kann hier niemand sagen. Dazu hat es zu viele Einflussfaktoren.