Die Lichthupe ist auch erlaubt, um einen Überholvorgang anzukündigen. Aber natürlich nicht mit 5m Abstand und Dauernutzung. Mache ich aber nicht, die meisten Leute empfinden das eher als aggressiv und Nötigung, schneller vorbei kommt man deshalb auch nicht.
Stimmt - schneller vorbei ist man nicht...
Aber zumindest eröffnet es oft die Möglichkeit, überhaupt vorbei zu kommen.
Wenn ich früh morgens losfahre, erlebe ich es häufig, quasi jedes mal, das die LKW's rechts 500....1.000m Abstand haben (auf der sogenannten "LKW-Spur", die es, als ich meine Pappe gemacht hab, noch nicht gab, das muß im Zuge irgendeiner Reform eingeführt worden sein?), die mittlere ist frei bis zum Horizont (der in NDS durchaus weit weg sein kann), aber ein einsames Fahrzeuglein nuckelt links im Dämmerlicht mit "rasenden 110km/h" durch die niedersächsischen Landstriche.
Wenn du DA mit der Lichthupe kommst, riskierst a) Herzinfakt des "Rasers", oder b) Anzeige wegen Drängeln / Nötigen oder im Extremfall c) bremsen, da es als Hinweis für überhöhte Geschwindigkeit empfunden wird.
Da schieb ich meinen Diesel dann gechillt auf die Diesel-LKW-Spur - meine, das steht mit 35€ zu buche, da ja keine Nötigung, und nachweisbar ist es, wenn man alleine ist (mit dem Schläfer links) eh kaum...Solange Cams noch nicht offiziell als Gerichtsfest angesehen werden.
Lichthupe kann aber, und da bin ich bei Dir, auch oft missverstanden werden, selbst bei Berufsfahrern.
ZB bei Annäherung an eine Baustelle, LKW voraus blinkt links... 1...2x Licht, um ihm zu verstehen zu geben: "ich sah den Blinker, fahr raus" - wird vom einen oder anderen auch missverstanden mit "Bleib wo Du bist, Dicker, ich komm jetzt". Dadurch hab ich selbst gelernt: Einfädelhilfe mittels Lichthupe NUR bei Berufsfahrern / LKW-Fahrern, NIE bei irgendwelchen PKW's, da funzt das nie...