Wenn im Kaufvertrag neben der Fahrgestellnummer das Erstzulassungsdatum festgehalten ist kannst Du voraussichtlich nichts durchsetzen. Versuchen kann man aber ja erstmal alles.
Ich habe vor knapp 2 Jahren mal einen 520d gekauft, da wich das tatsächliche Erstzulassungsdatum um 23 Monate von dem im Kaufvertrag fixierten ab. Das ließ sich dann jedoch sehr problemarm rückabwickeln, nachdem ich den Fehler noch vor dem Anmelden bemerkte.