ausschließlich Ultimate 102 bei 25tkm pa in Verbindung mit der auf 98 Oktan ausgelegten Map von MHD.
Beiträge von Toelke
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Wahnsinn, ein 40er mit Stoffsitzen, dass jemand sowas konfiguriert… Aber wenn es für Dich passt, ist ja alles gut.
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Na Glückwunsch, wenn Du als augenscheinlich junger Mensch 25kEUR mal so eben abschreiben kannst, falls es schief geht.
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Sehr schöne Ausstattung
Viel Freude mit dem Dicken. -
Mit der Abnahme der Leistungssteigerung meldest Du Dich bei Deiner Versicherung und die sagen Dir dann, ob und wenn ja wieviel es mehr kostet.
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im Prinzip gleiche Ausgangslage, ausser dass Du keine Hochtöner mehr verkabeln musst und die Bässe unter den Sitzen schon ab Werk ein wenig "bässer" sind.
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Fahre mittlerweile die Stage1 über mehr als 100tkm bei halbiertem Ölwechselintervall. Keinerlei Probleme und auch kein Bedarf nach "mehr" (Stage2 etc...)
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ZK immer abwechselnd bei jeder 2. Inspektion. Bei Deinen Kilometern dann alle 4 Jahre
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Nee, ist eben nichts dergleichen drin. Ich hab es lieber nicht eingetragen, dann kann ich leichter auf Original zurückbauen.
Nochmal: Da steht „ andere Rad- Reifenkombination mit ABE“ nicht Distanzscheiben.
Du musst ja nur das Protokoll der Prüfung mitführen, Berichtigung der Fahrzeugpapiere kann ja bis zur nächsten ordentlichen Befassung der Behörde mit den Papieren zurückgestellt werden. Bei Rückrüstung musst dann gar nichts machen.
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Mal ne Frage an die Fahrwerk Spezis hier. Ich wollte bei mir das Eibach Pro mit der Kombi 12mm/15mm Spurplatten verbauen. Jetzt habe ich gesehen das es das ganze von H&R mit etwas Aufpreis mit ABEs gibt. Also H&R Federn sowie H&R Spurplatten jeweils mit eigener ABE. Felgen sind originale M664.
Ich habe hier immer gelesen das ich bei der Kombination Federn/ Spurplatten trotz ABE eintragen lassen muss. Aber ist das wirklich so? Vielmehr sagt die ABE der Federn das ist das explizit nicht muss wenn die anderen Teile eine Eigene ABE haben:
„Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung […] weiterer Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, sofern diese über eine eigene ABE/Teilegutachten verfügen.“
(ABE 91662, Seite 3 )
Für mich heißt das die H&R muss ich nicht eintragen lassen. Richtig?
Da steht, dass andere Räder gefahren werden können, solange sie ABE haben. Ansonsten ist da sicherlich irgendein schlauer Satz drin, dass sonstige Fahrwerksteile original sein müssen.
Was ist denn so schlimm daran, die Kombination eintragen zu lassen? Ist doch besser, als nachts bei -10Grad mit irgendwelchen Polizisten über Spitzfindigkeiten der ABE's zu diskutieren.