Der TÜV Prüfer hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass bei strenger Auslegung der Dokumente zusätzliche Plastikradlaufabdeckungen in bestimmten Teilen der Kotflügel nötig wären. Er fand das aber auch überzogen und hat die Radabdeckung als ok eingestuft. In Sachen Freigängigkeit / Schleifen ist es ohnehin unkritisch.
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Entscheidend ist der markierte unabgedeckte Bereich an beiden Achsen, von vorn und hinten jeweils. Da sind (von der Seite aus gesehen) Gradzahlen definiert, die abgedeckt sein müssen. Der rot markierte „Keil“ darf quasi nicht zu weit nach oben reichen.
PS: ich fahre 15/12mm mit Eibach Pro-Kit