Das ist nicht mehr richtig. Solange alles nach Herstellervorgaben an Service und Wartung eingehalten wurde, ist ein Besuch für Kulanz bei dem Hersteller nicht mehr notwendig. Nachzulesen in der Gruppenfreistellungsverordnung der EU. Bei meinem E90 damals auch ohne Probleme so abgelaufen, hier BMW Hamburg.
Wir kommen ein wenig vom Thema ab, aber dazu möchte ich trotzdem noch etwas schreiben: Wäre schön wenn dem so wäre, aber Kulanz beruht immer auf freiwilliger Basis die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist – somit besteht auch kein Anspruch drauf (im Gegensatz zur Gewährleistung). Natürlich kann man zur freien Werkstatt gehen nach Ablauf der Gewährleistung (was mir de facto auch lieber wäre), aber dann ist BMW komischerweise auch nicht mehr kulant, ein Schelm wer böses denkt ![]()