Sind keine Festpreise, variiert von Niederlassung zu Niederlassung.
Beiträge von Perplex
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Bei uns im Nachbarort wurden mal über einen sehr langen Zeitraum reihenweise Außenspiegel abgeschlagen und Scheibenwischer abgeknickt. Die Anwohner haben den Täter dann auf frischer Tat erwischt und der Polizei gemeldet – da er psychisch krank ist wurde er erstmal wieder auf freien Fuß gesetzt, und hat prompt weiter gemacht. Es ging sogar so weit, dass in der Zeitung darauf hingewiesen wurde, von Selbstjustiz Abstand zu nehmen.
Das ging dann mehrere Monate so, bis er dann endlich mal in einer psychiatrische Klinik eingewiesen wurde.
Schwieriges Thema, möchte jetzt nicht in die selbe Kerbe schlagen – aber bei gewissen Konstellationen rennt man als Geschädigter dem Recht unter Umständen sehr lange hinterher.
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Im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass der Wagen weniger Kilometer bewegt wurde und weniger Verschleiß erfahren hat durch die längere Standzeit.
Insofern - da wird dir kein Händler oder Gericht der Welt Recht geben. Nehm es zur Kenntnis, denk dir deinen Teil und hab einfach Spaß an dem Wagen als dich wegen sowas verrückt zu machen.
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Ich denke wir alle hier haben auch völlig verschiedene Ausgangswerte. Hier gibt es Fahrzeuge die innerhalb von 3-4 Jahren zwischen 100.000-200.000KM drauf haben, und vFL die in 7-8 Jahren um die 65.000KM gelaufen sind.
Und ich sage es nochmal: Kulanz hat sehr stark mit dem Händler bzw. Sachbearbeiter zu tun. Es gibt keinen festlichen zeitlichen und streckenmäßigen Wert der Kulanz bejaht oder verneint (das hat mir eine bei BMW in München arbeitende Bekannte auch so bestätigt).
Schlussendlich ist der eine eben bereit bis ins höhere Fahrzeugalter bei BMW aufzuschlagen, der andere geht direkt nach Ablauf der Garantie zur freien Werkstatt. Beide Ansätze sind nachvollziehbar und nicht falsch.
Da ich Wenigfahrer bin mit den oben erwähnten 65.000KM und 20% Rabatt bei BMW erhalte fahre ich zum Kundendienst entspannt zu BMW, einfach für mein gutes Gefühl. Im Umkehrschluss lasse ich aber Nachrüstungen etc. die nicht zum regulären Service gehören bei einer freien Werkstatt erledigen, weil hier Preis/Leistung absolut passen und saubere Arbeit abgeliefert wird.
Jeder wie er will, aber ich würde mir sowieso weniger Gedanken um den nächsten Halter des Fahrzeugs machen, aktuell bin es immer noch ich und somit werde ich das tun was ich für richtig halte

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Meine freie Werkstatt ist eingetragene Werkstatt im BMW AOS und kann Einträge im Idrive machen, die auch auf den BMW Servern hinterlegt werden. Eine andere Möglichkeit hat man ja nicht mehr. Die Preise vom Freundlichen bezahle ich nicht.
So eine Werkstatt kenne ich auch, die können jedwede BMW-Nachrüstungen übernehmen und greifen auch auf AOS zu. Die Daten im iDrive sind ja das Eine, die Hinterlegung auf den BMW-Servern das Andere – bist du sicher das auch auf den Servern alles hinterlegt ist?
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Danke für euren Input – hab das Thema jetzt auch voran getrieben und inzwischen einem Anwalt übergeben. Meine Schwester arbeitet in einer Kanzlei die auf Verkehrsrechtschutz spezialisiert ist. Mir wurde empfohlen es nicht selber abzuwickeln, da sonst wie oben von Dan erklärt Gutachten erstellt werden um die Reparaturkosten zu drücken. Fühlt sich für mich zwar ein wenig wie mit Kanonen auf Spatzen schießen an und ich glaube noch ans Gute in den Menschen, aber nachdem mir meine Schwester dann erzählt hat das die täglich solche Fälle haben die zwar eindeutig sind, aber dennnoch ewig gezogen werden, für mich die sorgenfreiste Lösung.
Neue Alu-Motorhaube kostet wohl um die 1.200€ + Lackierung der selbigen + Beilackierung der Kotflügel + An- und Abbau – denke da kommt dann doch mehr als 2.000€ zusammen. Alu-Motorhauben kann man wohl auch nicht so einfach ausbeulen.
Nur Blechschaden und nichts wildes, aber leider nun das erste Karosserieteil das getauscht werden musste.
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Kurze Frage: Mir wurde heute im städtischen Entsorgungszentrum von einem Bagger ein Kantholz auf die Motorhaube geworfen, leider hat die Motorhaube jetzt mehrere Dellen und Kratzer. Der ganze Sachverhalt wurde dann vom Chef und mir vor Ort mit Fotos aufgenommen, und ein kurzer Unfallhergang zu Papier gebracht. Da mein Fahrzeug zu dem Zeitpunkt auf einer Parkfläche stand gehe ich als Geschädigter aus der Sache raus.
Zum eigentlichen Thema: Macht es jetzt Sinn das ich warte bis sich hier die Gegenversicherung meldet (wohl die WGV), oder kann ich parallel schon einen eigenen Gutachter beauftragen? Ich will das so schnell wie mögliche geregelt und repariert haben, laut Internet macht es wohl Sinn über Bagatellschäden von 1.000€ einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Ich weiss dass das hier kein Rechtsbeistand ist, aber den Fall hatten doch sicherlich schon einige hier, tatsächlich ist das bei mir das erste Mal das ich so einen Fall habe (auf Holz klopf).
Ich könnte nach der Arbeit noch zu einem Gutachter gehen und das anstoßen, oder wie handhabt ihr solche Fälle? Mir geht es darum, dass ich definit auf eine neue Motorhaube bestehen werde, sowieso die evtl. Beilackierung der Kotflügel (wenn technisch notwendig) um einen sauberen Farbübergang zu gewährleisten. Bei dem Gutachter der Gegenversicherung befürchte ich stark, dass hier "Dellen drücken" und Motorhaube in einer "Partnerwerkstatt" lackieren als ausreiched erachtet wird…
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Man muss sich grundsätzlich die Frage stellen, welche Käuferschicht man beim Wiederverkauf ansprechen möchte. Da ich selber von gebraucht nur scheckheftgepflegt kaufen würde, handhabe ich es ebenso, meine Fahrzeuge sind scheckheftgepflegt.
Sicherlich lässt sich jetzt drüber streiten ob ich am Ende nicht drauf zahle, wenn ich die paar € die ich beim Verkauf mehr bekomme gegen die höheren Werkstattkosten rechne.
Mir geht es aber auch darum, eine lückenlose Historie zu haben und so lange wie möglich den Kulanzanspruch offen zu halten. Zudem verkauft es sich für mich einfach mit besserem Gefühl, wenn ich weiss dass das Fahrzeug absolut sauber ist.
Ich möchte auch gewisse Gestalten, die eher nach nicht scheckheftgepflegt suchen fernhalten.
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hallo Fuexi,
wie Toelke schon geschrieben hat wird vom Sachverständigen nach dem Einbau in der Werkstatt die Arbeit schon abgenommen und Du bekommst eine abgestempelte Prüfbescheinigung vom Sachverständigen.Dieses jetzt "fertige Gutachten" legst Du zum Nachtragen in der Zulassungsstelle vor für den Nachtrag in Deine Fahrzeugpapiere. Den Weg zur Zulassungsstelle musst Du aber erst machen wenn irgendwas anderes zu ändern ist.
Ich fahre zum Beispiel mit meinem MX seit 5 Jahren mit vom Gutachter abgenommenen Felgen rum welche noch nicht nachgetragen sind in den Fahrzeugschein. Bin damit schon 2x so durch die HU gekommen. Ich leg immer alle Papiere zu allen Änderungen auf den Beifahrersitz, dann hat er was zum Lesen....

Mir wurde mal mitgeteilt, dass Gutachten nur eine begrenzte Haltbarkeit haben und nicht unendlich lange mitgeführt werden können ohne in den Fahrzeugschein nachgetragen zu werden. Halte das zwar auch für Stammtischgerede, aber ich glaube die 15-20€ würde ich in die Hand nehmen und die Nachrüstung in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Dann spart man sich auch die ganzen Zettelberge im Handschuhfach.
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Also codieren muss man dann doch noch? Haben die E-Prüfzeichen außen?
Kann die Frage gerne beantworten da wir auch privat in Kontakt stehen. Die Leuchten haben kein E-Prüfzeichen, es gibt aber wohl einen Link zu einem Dokument das man downloaden kann. De facto also kein Prüfzeichen.