Beiträge von fishermans

    Unglaublich was hier für,ein Unsinn erzählt wird. Selbstverschulden=Vollkasko, Fremdverschulden mit Fahrerflucht zahlt die Teilkasko normalerweise nicht, auch hier springt nur die Vollkasko ein.

    Wird teuer. Der Scheinwerfer- Laserlicht- kostet 6800 Euro.


    Ab 28:16 gucken

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    Trotzdem krank, dass man die Streuscheiben nicht wechseln kann und sie bei Ali bestellen muss.

    Ich hatte bei meinem G32 auch einen Schaden am Scheinwerfer. Die TK hat ihn damals nicht bezahlt, da es kein "Bruch" also Riss war, sondern mutmaßlich durch einen Stein nur eine Kerbe entstanden war.


    In Deinem Fall sagst Du, dass es ein Riss ist. Damit wäre die TK dann zuständig, wenn der Riss auf ein äußeres Ereignis zurückzuführen ist und nicht auf eigenes Verschulden. Bei Fahrerflucht oder Eigenverschulden zahlt sonst nur die VK.

    Letztlich habe ich der Versicherung gesagt, sie möge mir eine Referenz-Markenwerkstatt benennen, wo sie die Kosten 100% übernehmen möchten. Tun sie das, sollen sie den Wagen abholen lassen und verbringen, falls die Anreise unzumutbar ist. Das auch nur aus Goodwill von mir. Tun sie das nicht, habe ich das Recht, in meiner Werkstatt instandsetzen zu lassen.

    Dadurch, dass die DEKRA die Stundensätze aus einer Erhebung über alle (freie u. markengebundene, alle Marken zusammengefasst) für das Jahr 2024 veröffentlicht hat, und dort dann 158€ / h angibt, halten die 186,60€ der Einrede der Schadenminderungsobigenheitsverletzung stand. Sie sind somit realistisch und nicht überzogen sondern marktüblich.

    Hast du denn einmal mit dem Händler gesprochen und denen das Schreiben vorgelegt?

    Nur weil die normalerweise einen anderen Verrechnungssatz haben, heißt es ja nicht, dass sie deinen Glastausch nicht zum vorgegeben Versicherungssatz abrechnen (und z.B einfach mehr Stunden abrechnen um trotzdem auf ihren Betrag zu kommen).

    Klar. Er sagte: Was die Versicherung nicht trägt, wird mir berechnet.

    Mein ASP hat leider zu Porsche gewechselt. Seitdem kenne ich da keinen mehr, was in Verbindung mit den Mondpreisen für die Kisten selbst einen Markenwechsel beim nächsten Mal vermutlich unumgänglich machen wird.

    Mir wurden 139€/h für eine Markenwerkstatt genannt.

    Laut Dekra sieht das so aus, allerdings im Mittel über marken- und freie Werkstätten:

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    Ich bin mir jetzt nicht so sicher, ob hier nicht statt einer Obliegenheitsverletzung wegen Schadenminderung meinerseits, nicht eher der Vorwurf der arglistigen Täuschung im Raume stehen sollte.

    fishermans du kannst zum Beispiel auf der Seite der Dekra den ortsüblichen Verrechnungssatz kontrollieren. Daran richten sich im Regelfall auch die Versicherer.

    Bei „größeren“ Schäden mit Sachverständigen kann es aber auch anders sein. (Das ist dann aber auch eine ganz andere Schadenhöhe)


    Ich kann jetzt nicht für alle Versicherer sprechen und weiß auch nicht wie andere es im Detail machen. Bei uns ist es aber so: sobald der KVA von der Fachwerkstatt kommt, wird normalerweise ohne große Diskussionen direkt zu dem Satz abgerechnet.

    Vereinzelt kommt es mal zu einer Diskrepanz. Dann wird eine Reparaturkostenübernahme mit angepassten Sätzen an die Fachwerkstatt geschickt und dann repariert die Werkstatt im Regelfall zu dem angesetzten Satz der Versicherung. Dies kommt aber (zumindest bei uns) wirklich sehr selten vor.

    Tausend Dank! Da schaue ich mal.

    In den AKB kann ich nichts der gleichen zur Abrechnung nach ortsüblichen Verrechnungssätzen finden. Auch eine Deckelung oder das Recht zur Kürzung oder die Pflicht zum Einholen von Vergleichsangeboten meinerseits ist mit keinen Wort erwähnt. Der pauschale Einwand "Schadenminderungspflicht" wird ja gerne geschwungen. Ich habe extra TK ohne SB und keine Werkstattbindung abgeschlossen. Dann möchte ich im Schadenfall auch vernünftig bedient werden.

    Vielleicht komme ich mal in Petershagen vorbei und schließe bei euch eine Versicherung ab. :)

    Update: Die Versicherung hat mir einen "ortsüblichen Verrechnungssatz" vorgegeben, der 50€ unter dem der Werkstatt liegt.
    Lemke6: Wo kann ich denn als Endverbraucher prüfen, ob der Verrechnungssatz der Versicherung stimmt? Ich kenne nämlich keine weitere BMW Fachwerkstatt in der Nähe. Laut Porsche-Urteil sollte ich doch eigentlich zum Satz meiner Werksatt abrechnen können, oder?